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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Januar 2016

    BVerfG, Beschluss vom 07.11.2015, Az. 2 BvQ 39/15
    Art. 8 GG, Art. 21 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass die Bundesministerin für Forschung und Bildung, Johanna Wanka, auf ihrer Ministeriumsseite einstweilen keine Pressemitteilung gegen die AfD mit dem Text „Johanna Wanka zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin am 07.11.2015: Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“ veröffentlichen darf. Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) werde damit in ihren Rechten auf Versammlungsfreiheit und auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien verletzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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