Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Zum ergänzenden Leistungsschutz für verschreibungspflichtige Medikamenteveröffentlicht am 1. Oktober 2015
LG Hamburg, Urteil vom 25.06.2015, Az. 327 O 374/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass für ein verschreibungspflichtiges Medikament (hier: Demenz-Pflaster) zwar durchaus eine wettbewerbliche Eigenart gegeben sein kann, jedoch an eine Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung hohe Anforderungen zu stellen seien. Vorliegend vertrieb die Beklagte eine ähnliches Pflaster, wie es die Klägerin zuvor viele Jahre allein in der BRD angeboten hatte. Das Gericht sah zwar die wettbewerbliche Eigenart des klägerischen Pflasters, kam aber zu dem Ergebnis, dass keine unlautere vermeidbare Herkunftstäuschung durch die Beklagte vorliege. Die Ähnlichkeit der Pflasters sei so erheblich nicht und außerdem werde ein verschreibungspflichtiges Produkt weder durch den Arzt noch durch den Patienten nach optischen Kriterien ausgewählt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Celle: Irreführende Werbung für „pflanzliches“ Antibiotikumveröffentlicht am 7. August 2015
OLG Celle, Urteil vom 09.07.2015, Az. 13 U 17/15
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 3 S. 1 Nr. 1 HWG, § 3 S. 1 Nr. 2 Buchst. a HWG, § 3a S. 2 HWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Bewerbung eines Arzneimittels als „das pflanzliche Antibiotikum gegen Bakterien und Viren“ irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn beim Verbraucher damit die unzutreffende Vorstellung geweckt werde, dass das rezeptfreie Mittel die gleiche Wirksamkeit gegen Viren und Bakterien habe wie ein klassisches verschreibungspflichtiges Antibiotikum. Auch die Werbung mit einer „vorbeugenden Wirkung“ sei zu unterlassen, wenn nicht ausdrücklich eine Beschränkung auf bestimmte Infekte vorgenommen werde, da sonst der Eindruck einer umfassenden prophylaktischen Wirkung gegen alle Arten von Infekten entstehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Frage, wann ein Apotheker ausnahmsweise ohne ärztliche Verordnung ein verschreibungspflichtiges Medikament an Kunden abgeben darfveröffentlicht am 21. Juli 2015
BGH, Urteil vom 08.01.2015, AZ. I ZR 123/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 48 Abs. 1 AMG, § 4 Abs. 1 AMVVDer BGH hat entschieden, dass ein Apotheker in einem Ausnahmefall, wenn auf andere Art und Weise eine erhebliche, akute Gesundheitsgefährdung des Patienten nicht abzuwenden ist, ein verschreibungspflichtiges Medikament gemäß § 34 StGB analog auch ohne ärztliches Rezept oder telefonische Anweisung eines Arztes (nach vorheriger Patientenuntersuchung) herausgeben darf. Im vorliegenden Fall wurde ein solcher Ausnahmetatbestand aber abgelehnt. Bei einem fehlenden Rezept über ein blutdrucksenkendes Mittel hätte ohne Ausfallerscheinung vorher der ärztliche Notdienst aufgesucht werden können. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Die Rezeptsammelstelle einer Apotheke im Eingangsbereich eines Supermarktes ist unzulässigveröffentlicht am 4. Juni 2015
OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2015, Az. 4 U 53/15
§ 24 ApBetrODas OLG Hamm hat entschieden, dass die Einrichtung und Bewerbung einer Rezeptsammelstelle durch eine Apotheke im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes gegen die Apothekenbetriebsordnung verstößt und unzulässig ist. Eine solche Einrichtung falle nicht unter den der Apotheke erlaubten Versandhandel. Zur Pressemitteilung des OLG Hamm vom 02.06.2015:
- OLG Düsseldorf: Vorlage an den EuGH wegen der Gewährung von Rabatten durch ausländische Versandapothekenveröffentlicht am 21. April 2015
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2015, Az. I-20 U 149/13
§ 78 Abs. 1 S. 1 AMG; § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erforderlich ist, um die Frage zu klären, ob Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die durch ausländische Versandapotheken gewährt werden, zulässig sind. In der Bundesrepublik sind solche Rabatte oder Bonusmodelle untersagt, da verschreibungspflichtige Medikamente der Preisbindung unterliegen. Fraglich sei jedoch, ob diese Regelung für ausländische Versandapotheken, die solche Medikamente nach Deutschland schicken, anwendbar ist. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Rezept kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 31. März 2015
BGH, Urteil vom 08.01.2015, Az. I ZR 123/13
§ 48 Abs. 1 AMGDer BGH hat entschieden, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch einen Apotheker ohne Rezept unzulässig ist. Eine Ausnahme bestehe lediglich in dringenden Fällen, wenn der Apotheker durch den verschreibenden Arzt zuvor (z.B. telefonisch) benachrichtigt und das Rezept baldmöglichst nachgereicht werde. Vorliegend habe jedoch ein Apotheker einen Arzt zu einer Verschreibung für eine dem Arzt unbekannten Person bewegt. Zur Pressemitteilung Nr. 3/2015:
- OLG Frankfurt a.M.: Preiswerbung in Apotheken mit einem „unverbindlichen Apotheken-Verkaufspreis“ kann irreführend seinveröffentlicht am 28. März 2014
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.03.2014, Az. 6 U 237/12
§ 78 Abs. 3 S. 1 AMG, § 78 Abs. 3 Halbs. 2 AMG; § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unter Gegenüberstellung mit einem höheren, als „AVP“ bezeichneten Abgabepreis irreführend ist, wenn letzterer nicht hinreichend erläutert wird. Es entstehe der unzutreffende Eindruck, es würde sich um einen vom Hersteller empfohlenen Preis handeln. Die in der Werbung „Unverbindlicher Apotheken-Verkaufspreis des Herstellers nach Lauertaxe.“ in Bezug genommene Lauer-Taxe (= Verzeichnis für Arzneimittel, in dem alle bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten gemeldetem Fertigarzneimittel aufgeführt sind; in dem Verzeichnis kann für jedes Arzneimittel ein „gesetzlicher VK“ und/oder „empfohlener VK“ angegeben werden) sei dem Durchschnittsverbraucher nicht geläufig, so dass er von einer Herstellerempfehlung, wie ihm diese aus anderen Bereichen bekannt sei, ausgehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Für Arzneimittel aus dem Ausland, die über Versandapotheken vertrieben werden, gilt in Deutschland die deutsche Preisbindungveröffentlicht am 10. März 2014
BGH, Beschluss vom 26.02.2014, Az. I ZR 72/08
§ 78 AMG, § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat in mehreren Fällen entschieden, dass auch für Medikamente aus dem Ausland, die über Versandapotheken bezogen werden, in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung gilt. Das Angebot von Rabatten bei Rezepteinlösung verschreibungspflichtiger Arzneien sei daher wettbewerbswidrig. Zur Pressemitteilung Nr. 35/2014 vom 26.02.2014:
- BGH: Die Ausgabe von 1,50-EUR-Gutscheinen für Rezepte in Apotheken ist unzulässigveröffentlicht am 6. November 2013
BGH, Urteil vom 08.05.2013, Az. I ZR 98/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 und 4 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 7 Abs. 1 HWGDer BGH hat auch in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass Werbegaben in Apotheken, die die Wertgrenze von einem Euro übersteigen, gegen die Arzneimittelpreisverordnung verstoßen und damit wettbewerbswidrig sind. Dies hatte der BGH mit Urteil vom gleichen Tage (hier) bereits in Bezug auf Rezeptprämien festgestellt. Vorliegend wurde festgestellt, dass die Gabe eines Gutscheins in Höhe von 1,50 EUR für jedes verschreibungspflichtige Medikament, welcher dann für nicht verschreibungspflichtige Produkte eingelöst werden könne, die Bagatellgrenze überschreite. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Wertgrenze für Bagatellverstöße bei Rezeptprämien in Apotheken liegt bei 1 Euroveröffentlicht am 4. November 2013
BGH, Urteil vom 08.05.2013, Az. I ZR 90/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 und 4 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 7 Abs. 1 HWGDer BGH hat entschieden, dass Rezeptprämien in Apotheken, die den Wert von einem Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel nicht übersteigen, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Diese Grenze gelte auch dann, wenn auf einem Rezept drei Medikamente verschrieben würden und die Prämie dann drei Euro betrage. Es sei für die Beurteilung der Prämienhöhe nicht auf das Rezept, sondern auf die Anzahl der Produkte abzustellen. Zum Volltext der Entscheidung: