Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Zu niedriger Preis rechtfertigt keine Anfechtung / Der 60.000 EUR teure Rübenroder für 51,00 EUR?veröffentlicht am 21. Januar 2009
OLG Köln, Urteil vom 08.12.2006, Az. 19 U 109/06
§§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1, 288, 433 Abs. 1 BGBDas OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass ein Onlinehändler auch dann die in einer eBay-Auktion angebotene Ware auszuliefern hat, wenn der Kaufpreis erheblich hinter seinen Erwartungen zurückgeblieben ist. Im vorliegenden Fall war eine eBay-Auktion zu einem Rübenroder, der einen Marktwert von 60.000,00 EUR hatte, bei einem Schlussangebot von 51,00 EUR ausgelaufen. Eine Sittenwidrigkeit des Vertrages lehnten das Oberlandesgericht wie das zuvor befasste Landgericht Köln ab.
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