Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VG Berlin: Es besteht keine datenschutzrechtliche Pflicht eines Arbeitsvermittlers, Bewerberdaten in E-Mails nur verschlüsselt zu versendenveröffentlicht am 23. Juli 2013
VG Berlin, Urteil vom 24.05.2011, Az. 1 K 133.10
§ 4 BDSG, § 4a Abs 1 BDSG, § 9 BDSG, § 38 Abs 5 S 1 BDSGDas VG Berlin hat entschieden, dass ein Arbeitsvermittler nicht verpflichtet ist, Bewerberdaten, soweit diese per E-Mail an potentielle Arbeitgeber versendet werden, zu verschlüsseln oder derart zu pseudonymisieren, dass von den per E-Mail versandten Daten nicht auf die Identität der betroffenen Person geschlossen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)