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Artikel-Schlagworte: „Versicherung“

LG Köln: Verschweigen von Ausschlussgründen bei der Werbung für eine Versicherung ist irreführend

Mittwoch, 15. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Urteil vom 14.08.2012, Az. 33 O 74/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Versicherungstarifs das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen kann. Auch bei plakativ überzeichneten Dastellungen einer Vorher-Nachher-Situation bei der Bewerbung einer Zahnzusatzversicherung gehe der Verbraucher von einem wahren Tatsachenkern aus und habe ohne weitere Informationen nicht den Gedanken, dass er von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Einer Unterlassungsklage gegen eine Versicherung, die auf Untersagung von Honorarkürzungen gegenüber Sachverständigen unter Berufung auf pauschale Regularien gerichtet ist, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis

Freitag, 8. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 105/11
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG

Der BGH hat entschieden, dass die Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Haftpflichtversicherer, mit welcher diesem untersagt werden sollte, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, auf Grund mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist. Der Senat führt dazu aus, dass einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis fehle, um einen solchen Verfahrensbeteiligten nicht durch Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit einzuengen. Dies gelte auch für die Abrechnungspraxis der Beklagten. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Bamberg: Dem Rechtsschutzversicherten darf per AGB nicht die freie Anwaltswahl erschwert werden

Mittwoch, 8. August 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Bamberg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 3 U 236/11
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 127 VVG, § 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass Klauseln in den Versicherungsbedingungen eines Rechtsschutzversicherers unwirksam sind, wonach der Versicherte an der freien Anwaltswahl gehindert ist. Im vorliegenden Fall hatte der Versicherer hinsichtlich der Versicherungsbeiträge die “Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf” davon abhängig gemacht, dass ein Rechtsanwalt “aus dem Kreis der aktuell vom Versicherer empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird”. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Köln: Versicherung verletzt Urheberrechte, wenn sie ohne Genehmigung Bilder aus Gutachten im Internet veröffentlicht

Dienstag, 17. Juli 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Köln, Urteil vom 10.01.2012, Az. 264 C 313/10
§ 97 Abs. 2 UrhG

Das AG Köln hat entschieden, dass eine Versicherung, die für die Einstellung eines Unfallwagens auf einer Restwertbörse ohne Erlaubnis Bilder aus einem Sachverständigengutachten verwendet, sich schadensersatzpflichtig macht. Der Gutachter könne eine Urheberrechtsverletzung geltend  machen, da im Zweifel davon auszugehen sei, dass mit der Übersendung des Gutachtens nur die Rechte eingeräumt werden sollten, die für die Vertragserfüllung unerlässlich seien. Dazu gehöre nicht, dass der Versicherung durch eine Veröffentlichung der Bilder die Möglichkeit eingeräumt werde, das Ergebnis der Begutachtung in Frage zu stellen. Eine ausdrückliche Erlaubnis hätte daher eingeholt werden müssen. Auf Grund der Kürze der Veröffentlichung setzte das Gericht die zu entrichtende Lizenzgebühr pro Bild mit lediglich 5,00 EUR, also 140,00 EUR für 28 Bilder, an. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Viele Haftungsbeschränkungen der Textilreiniger sind unwirksam

Freitag, 15. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 08.02.2012, Az. 26 O 70/11
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 309 Nr. 7 b) BGB

Das LG Köln hat diverse Haftungsbeschränkungsklauseln, welche in Textilreinigungen Verwendung finden, für unwirksam erklärt. Betroffen sind die Klauseln “Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes” und “Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes” sowie “Ansonsten ist die Haftung auf das 15 fache des Bearbeitungspreises begrenzt”. Zum Volltext der Entscheidung:
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LG Düsseldorf: Ratenzahlungsklauseln in AGB von Versicherungen müssen effektiven Jahreszinssatz angeben

Montag, 19. Dezember 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2011, Az. 12 O 193/10
§ 6 Abs. 1 PAngV, § 1 Abs. 1 PAngV

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Versicherungsunternehmens Nach Vereinbarung können sie Jahresbeiträge auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zahlen (Ratenzahlungen); hierfür werden Ratenzuschläge erhoben. unwirksam und deren Verwendung zu unterlassen ist. Es fehle die nach der Preisangabenverordnung zwingend erforderliche Angabe des effektiven Jahreszinses, da die Einräumung der Ratenzahlungsmöglichkeit einen Kredit im Sinne der Vorschrift darstelle. Der Zahlungsaufschub sei entgeltlich, wofür jede Art von Gegenleistung, auch eine nur geringfügige, insbesondere Zinsen, Teilzahlungszuschlag oder Kosten, genüge. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Auftraggeber eines Call-Centers haftet für dessen Wettbewerbsverstöße

Freitag, 21. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.08.2011, Az. 6 U 182/10
§ 8 Abs. 4 UWG,
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen, welches ein Call-Center für Werbeanrufe bei potentiellen Kunden beauftragt, für dessen Wettbewerbsverstöße (Anruf bei Verbrauchern ohne deren wirksame Einwilligung) haftet. Der Unterlassungsanspruch gegen den Auftraggeber bestehe neben dem Unterlassungsanspruch gegen das Call-Center. Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, wenn beide auf Unterlassung in Anspruch genommen würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Angebot einer eigenständigen Fahrzeuggarantie ohne Erlaubnis ist wettbewerbswidrig

Freitag, 21. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 15.09.2011, Az. I-4 U 217/10
§
8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Händler für Gebrauchtwagen-Additive, der  mit dem Abschluss einer H-Cars Garantie, um unvorhersehbare Reparaturkosten abzudecken wirbt, dafür eine Erlaubnis nach dem Versicherungsvertragsgesetz benötigt. Es würde sich dabei um das Angebot einer eigenständigen Garantie handeln. Soweit die Beklagte sich gegenüber den Verkäufern/Garantiegebern lediglich verpflichte, die von diesen gemeldeten Schadensfälle aufzunehmen und die technische Abwicklung der Garantie vorzunehmen, sei die beanstandete Werbung jedenfalls irreführend, da sie den Eindruck einer eigenen Garantieverpflichtung vermittle. Zum Volltext der Entscheidung:

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“Porno-Versicherung” - Großer Versicherungskonzern mahnt wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts ab

Donnerstag, 4. August 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Wie die W&V hier berichtet, lässt sich der Versicherungskonzern Ergo nicht alles gefallen: Ein Münchner Verlag hatte auf seiner Internet-Plattform Begriffe wie “Porno-Versicherung” verwendet. Dieser Verlag wurde nun von den Anwälten der Ergo Direkt Versicherung wegen “übler Schmähung” und Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts kostenpflichtig abgemahnt. Nicht auf den Mund gefallen, soll der abgemahnte Verlag Alternativ-Formulierungen vorgeschlagen haben, die zum Teil noch derber als die abgemahnten Formulierungen ausfallen und sich dem Vernehmen nach um Prostitution drehen sollen. Hintergrund dieser Schlammschlacht ist, dass die Ergo-Tochter HMI dem Vernehmen nach rund 100 verdiente Vertriebsmitarbeiter und Top-Manager zu einer Sex-Party nach Budapest eingeladen haben soll und die Kosten von rund 83.000 Euro anschließend beim Finanzamt als Betriebskosten geltend machte. Ob der abgemahnte Verlag gut versichert ist, ist diesseits nicht bekannt.

BSG: Modedesignerin unterliegt nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

Freitag, 3. Juni 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BSG, Urteil vom 10.03.2011, Az. B 3 KS 4/10 R
§§ 1; 2 S. 1 KSVG

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Modedesignerin nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungs- gesetz (KSVG) unterliegt. Weder entspreche ihre Tätigkeit der einer Designerin im Sinne des KSVG noch habe sich die Klägerin aus dem angestammten Bereich des (Kunst-)Handwerks gelöst und sei als in Kunstkreisen anerkannte Künstlerin anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Hamburg: Bietet der Kaffee-Händler auch Versicherungen an, benötigt er eine behördliche Genehmigung

Sonntag, 13. Juni 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 30.04.2010, Az. 408 O 95/09
§§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; 34d, 34c GewO; § 11 VersVermV

Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der neben den von ihm vertriebenen Waren wie z.B. Kaffee oder unterschiedliche Gebrauchsartikel auch Versicherungsverträge anbietet, als Versicherungsvermittler handelt. Fehle ihm hierzu die erforderliche behördliche Erlaubnis, sei diese Tätigkeit zu untersagen. Das beklagte Unternehmen sah sich lediglich als so genannter Tippgeber, gab also an, einen Interessenten lediglich an einen Vermittler oder Versicherer weiterzuleiten. Das Gericht folgte dieser Verteidigung nicht. Die Beklagte biete potentiellen Kunden der mit ihr zusammen arbeitenden Versicherungsgesellschaften konkrete Versicherungsverträge aus den Bereichen Gesundheit, Vorsorge und Absicherung an, schlage diese Verträge vor und führe Vorbereitungsarbeiten für den Abschluss der Versicherungsverträge durch. Diese Tätigkeit werde von der Beklagten entgeltlich für die Versicherungsunternehmen verrichtet und gehe damit deutlich über die eines Tippgebers oder Erteilers von Auskünften hinaus. Zwar wechsle der Kunde beim Online-Abschluss einer Versicherung auf die Internetdomain des Versicherungsunternehmens, dies sei aber für diesen nicht erkennbar, da die Seite immer noch mit dem Logo der Beklagten versehen sei.

BGH: Zu dem Streitwert für die Versicherung einer erteilten Auskunft an Eides statt

Dienstag, 24. Februar 2009 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 08.01.2009, Az. IX ZR 107/08
§§ 544 ZPO, 26 Nr 8 ZPOEG

Der BGH hatte auf eine Nichtzulassungsbeschwerde zu beurteilen, in welcher Höhe eine zur Unterlassung verurteile Partei beschwert ist, d.h. welchen Wert ihr Unterlassungsbegehren hat. Nach Feststellung der Karlsruher Richter ist die Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Beschwer von über 20.000,00 EUR zulässig. Die Höhe der Beschwer richtet sich nach Auffassung des BGH allein nach den Nachteilen, die sich aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs ergäben, und nicht nach der Höhe des bei Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes. Die Beschwer des Beschwerdeführers wurde mit lediglich 300,00 EUR für eine geleistete eidesstattliche Versicherung einer zuvor bereits erteilten Auskunft bemessen sowie mit ca. 1.000,00 EUR für die konkrte Unterlassungsverpflichtung, da für diese keine speziellen Anforderungen neben der Einhaltung von Verwalterpflichten aus § 168 InsO bestünden. Dadurch entstünden dem Beschwerdeführer keine besonderen Kosten.

LG Coburg: Onlinehändler haftet gegenüber dem Käufer für unterversichertes Paket

Dienstag, 23. Dezember 2008 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Coburg, Urteil vom 12.12.2008, Az. 32 S 69/08
§§ 447, 475 BGB

Nach einer Pressemitteilung des LG Coburg vom 19.12.2008 haftet ein Onlinehändler gegenüber dem Käufer, wenn er die Versicherung des Versandes übernimmt, bei einem späteren Verlust der Ware die Versicherung des Onlinehändlers auf Grund der konkreten Versicherungsbedingungen einen Schadensausgleich aber ablehnt. Es sei Sache des Onlinehändlers, so das LG Coburg, sich bei dem Paketunternehmen zu vergewissern, ob die Ware (hier: ein Goldbarren) tatsächlich von der Transportversicherung erfasst sei. Tue er dies nicht, weiche er von der vereinbarten Art der Versendung ab, weshalb er dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet sei. Der Onlinehändler war noch der Rechtsansicht, mit Übergabe des Paketes an das Transportunternehmen sei er von jeder Haftung frei geworden. (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Pressemitteilung des LG Coburg). Die Coburger Richter bestätigten damit ein Urteil des AG Coburg, Urteil vom 12.06.2008, Az. 11 C 1710/07.


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