Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: AGB-Recht – Klausel einer Autovermietung, die bei einem Unfall den Versicherungsschutz versagt, wenn die Polizei nicht benachrichtigt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 10. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 24.10.2012, Az. XII ZR 40/11
§ 307 BGB, § 306 Abs. 2 BGB; § 28 Abs. 2, 3 VVG
Der BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Autovermietung „Bei jedem Unfall/Schaden … ist sofort die Polizei hinzuzuziehen … bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen zur Schadenaufklärung verliert der Mieter seinen Versicherungsschutz“, die zur Folge hat, dass der Mieter den kompletten Schaden bei Nichtalarmierung der Polizei selbst zahlen muss, den Mieter ungemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Der Mieter, der ein zusätzliches Entgelt für eine Haftungsreduzierung vereinbare, dürfe darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspreche, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde. Zum Volltext der Entscheidung: