Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Verschulden hinsichtlich Beauftragter bei Verhängung eines Ordnungsgeldesveröffentlicht am 3. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.06.2015, Az. 6 W 48/15
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Schuldner, der gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot verstößt, zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden kann, wenn er nicht alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um Zuwiderhandlungen durch Angestellte und Beauftragte zu verhindern. Vorliegend habe es nicht ausgereicht, bei Auftragserteilung eines Printkatalogs darauf hinzuweisen, dass bestimmte Artikel in den deutschsprachigen Katalog nicht aufgenommen werden dürften. Darüber hinaus hätte der Schuldner vor Erscheinen die Druckvorlage des Katalogs erneut daraufhin überprüfen müssen, ob die dem Verbot entsprechenden Artikel tatsächlich entfernt wurden. Da er dies versäumte, sei ihm der Verstoß im Wege des Organisationsverschuldens zuzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Kein (Wettbewerbs-) Verstoß gegen die Energiekennzeichnungsverordnung, wenn die Pflichtinformation sowohl rechtzeitig als auch verspätet erteilt wirdveröffentlicht am 16. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2013, Az. 2 U 28/13
§ UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 6a EnVKV, Art. 4 c EU-VO 1062/2010Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Informationspflicht nach der Energiekennzeichnungsverordnung ausreichend erteilt ist, wenn ein Artikel erst in den virtuellen Warenkorb gelegt werden kann, nachdem der Kunde die Seite mit den Produktdetails aufgerufen hat, auf der er auch korrekte Angaben zur Energieeffizienzklasse des angebotenen Geräts erhält, die den Vorgaben der einschlägigen Verordnung entsprechen. Pikant: Die Abmahnung stellte auf einen Hinweis ab, der erst erfolgte, nachdem der Kunde die Ware in seinen virtuellen Warenkorb gelegt hatte. Dies, so der Senat, schließe aber nicht aus, dass die erforderliche Information bereits zuvor gegeben worden sei, wie von der Verfügungsbeklagten substantiiert vorgetragen worden sei. Den dahin gehenden Vortrag hat der Verfügungskläger nicht einmal bestritten. Bei Abmahnung von Wettbewerbsverstößen ist eine umfassende Prüfung der angegriffenen Website erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Leipzig: Betreiber des Dienstes „Uploaded“ haftet nach Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzerveröffentlicht am 26. Januar 2015
LG Leipzig, Beschluss vom 05.11.2013, Az. 05 O 2989/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Leipzig hat entschieden, dass die Betreiber des Dienstes „Uploaded“ unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften, wenn die Betreiber zuvor von den entsprechenden Rechteinhabern auf die Urheberrechtsverletzungen über die Plattform „Uploaded“ informiert wurden. (mehr …)
- BGH: Unterlassungsanordnung bezüglich bestimmter Fotografien bezieht sich nicht auf andere Lichtbilder des gleichen Urhebersveröffentlicht am 11. Juni 2014
BGH, Beschluss vom 03.04.2014, Az. I ZB 42/11
§ 890 Abs. 1 ZPO
Der BGH hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die es untersagt bestimmte Lichtbilder eines Fotografen zu verbreiten, nicht Grundlage eines Ordnungsmittelantrags hinsichtlich anderer Lichtbilder desselben Fotografen sein kann. Zwar seien auch kerngleiche Verstöße in die Unterlassungsanordnung inbegriffen, dies sei jedoch nicht auf Gegenstände auszuweiten, die nicht Teil des Erkenntnisverfahrens gewesen seien. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Zur Auslegung eines unbestimmten Unterlassungstenors im Ordnungsmittelverfahrenveröffentlicht am 10. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.08.2013, Az. 6 W 67/13
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass, soweit sich der Unterlassungstenor einer einstweiligen Verfügung als zu unbestimmt erweist, um vollstreckt zu werden, der Verbotsinhalt anhand der konkreten Verletzungshandlung auszulegen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Die Verfügung, einen bestimmten Namen in der Domain einer Internetseite nicht zu verwenden, wird nicht verletzt, wenn die Internetseite nur noch einen Hinweis auf die Umbenennung und einen Link enthältveröffentlicht am 24. April 2013
KG Berlin, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 5 W 16/13
§ 890 Abs. 1 S. 1 ZPODas KG Berlin hat entschieden, dass kein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung bezüglich eines Domainnamens vorliegt, wenn der Internetauftritt zwar noch besteht, jedoch lediglich einen Hinweis auf die erzwungene Umbenennung und einen Link auf eine neue Internetseite enthält. Die Reichweite des Unterlassungstitels sei durch Auslegung zu ermitteln. Vorliegend sei dem Unterlassungsschuldner lediglich eine Benutzung des Namens „für die Werbung für die Vermittlung von Hunden nach Deutschland und für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle“ untersagt worden. Die o.g. Benutzungsform falle damit nicht unter das Unterlassungsgebot. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Wortfolge „READY TO FUCK“ verstößt gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenGveröffentlicht am 16. April 2013
BGH, Beschluss vom 02.10.2012, Az. I ZB 89/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Wortfolge „READY TO FUCK“ gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG verstößt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnungveröffentlicht am 16. April 2013
AG München, Urteil vom 19.11.2012, Az. 251 C 207/12
§ 678 BGBDas AG München hat entschieden, dass bei einer unberechtigten Abmahnung u.U. ein Erstattungsanspruch des Abgemahnten hinsichtlich seiner Rechtsanwaltskosten gegeben ist. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Abmahner von offensichtlich unzutreffenden Annahmen ausgegangen sei, deren Richtigstellung zur Folge habe, dass der Abmahner nicht mehr von einer Rechtsverletzung ausgehe. Zitat:
- AnwGH NRW: Keine Veruntreuung von Fremdgeld, wenn Rechtsanwalt einen nicht benötigten Honorarvorschuss nicht unverzüglich zurückzahltveröffentlicht am 3. April 2013
AnwGH NRW, Beschluss vom 07.09.2012, Az. 2 AGH 8/12
§ 43a Abs. 5 BRAO, § 115 b BRAODer AnwGH NRW hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der nicht in Anspruch genommene Honorarvorschüsse nicht unverzüglich erstattet, nicht gegen § 43a Abs. 5 BRAO verstößt („Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen„). Im vorliegenden Fall ging es um monatliche, pauschale Vorauszahlungen auf eine quartalsweise abzurechnende Anwaltstätigkeit (Beratung und/oder Prozessvertretung). Bei diesen Honorarvorauszahlungen handele es sich nicht um anvertraute, fremde Vermögenswerte i.S.v. § 43 a Abs. 5 S. 1 BRAO. Anvertraut seien einem Rechtsanwalt Vermögenswerte im Sinne der vorbezeichneten Vorschrift dann, wenn ihm die Verfügungsmacht über diese Vermögenswerte im Interesse des Mandanten eingeräumt würden, der Mandant also die Herausgabe an sich oder einen Dritten verlangen könne. Dies sei bei einem Honorarvorschuss nicht der Fall, denn über dieses Geld dürfe und solle der Rechtsanwalt im eigenen Interesse verfügen. Es sei ihm von seinem Auftraggeber zur Nutzung für eigene Zwecke übereignet worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Wer ein „Steuerbüro“ führt, muss nicht notwendigerweise Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht seinveröffentlicht am 4. März 2013
BGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 137/11
§ 5 Abs. 1 S.2 Nr. 3 UWG, § 3 Nr. 1 StBerG, § 43 Abs. 4 S.2 und 3 StBerG,
§ 43d BRAO; § 7 BORADer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt mit der Angabe „Steuerbüro“ werben darf, wenn er den überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit mit Rechtsberatung und -vertretung in Steuersachen verbringt und zwar auch dann, wenn er selbst nicht Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)