IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. September 2010

    LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2010, Az. 2 O 88/10
    § 32 ZPO

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass § 32 ZPO nicht zur Herleitung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts für die Zahlung einer Vertragsstrafe herangezogen werden kann. Auch wenn die Vertragsstrafe durch eine in dem Verstoß gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung liegende unerlaubte Handlung verwirkt werde, handele es sich um eine Forderung aus einem Vertrag. Nicht anders liege der Fall, wenn die Unterlassung in Bezug auf das Internet abgegeben werde und somit den Bereich der Bundesrepublik Deutschland erfasse. Der Erfüllungsort der Unterlassungsverpflichtung und der Vertragsstrafe liege grundsätzlich am Wohnsitz bzw. am Ort der Niederlassung des Schuldners. (mehr …)

I