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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. September 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2013, Az. 6 U 87/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Vorliegend wechselte ein Handelsvertreter ohne fristgemäße Kündigung zu einem neuen Geschäftsherrn. Da der neue Geschäftsherr den Vertreter zu diesem Schritt jedoch nicht verleitet hat, sondern lediglich davon profitierte, liege kein Fall des § 4 Nr. 10 UWG (gezieltes Behindern von Mitbewerbern) vor. Das Abwerben fremder Mitarbeiter sei auch grundsätzlich erlaubt, soweit keine unlauteren Mittel eingesetzt würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 22.12.2011, Az. 81 O 72/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1, 10 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Praxis einer Reparatur-Werkstatt (hier: Autoglas), gegenüber der Versicherung des Kunden voll abzurechnen und dem Kunden sodann einen Nachlass in Höhe der Selbstbeteiligung (i.d.R. 150,00 EUR) zu gewähren, so dass diese im Ergebnis nicht gezahlt wird, wettbewerbswidrig ist. Indem die Werkstatt bewirke, dass die Versicherung vielfach Rechnungen überbezahle, führe sie eine gezielte Behinderung zu Lasten der Versicherung aus; zugleich liege in dem Verhalten der Werkstatt ein unlauteres Anlocken von Kunden und eine Verleitung zum Vertragsbruch. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. September 2008

    Der Bundesgerichtshof hat – mitgeteilt per Pressemitteilung (Mitteilung der Pressestelle Nr. 170/2008 vom 12.09.2008) – entschieden, dass dem Hamburger Sportverein (HSV) ein Recht auf Unterlassung zusteht, soweit von ihm nicht autorisierte Händler unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Onlinehändler weist sich als Verbraucher aus) Eintrittskarten zu Fußballspielen des HSV  zum Zwecke des Weiterverkaufs erwerben (BGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06). Hierbei handele es sich um unlauteren Schleichbezug. Entgegen verschiedenen Mitteilungen im Internet hat der BGH dagegen nicht entschieden, dass der HSV es Händlern verbieten könne, die von Privatpersonen erworbenen Karten weiterzuverkaufen. Dieser Handel sei frei. Es sei auch noch kein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch dadurch gegeben, dass der unautorisierte Händler in einer an die Allgemeinheit gerichteten Anzeige seine Bereitschaft ausdrücke, Eintrittskarten von Privatpersonen zu erwerben. Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs sei grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig.
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