Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Zur Schadensersatzpflicht eines Telefonanbieters bei vertragswidriger Abschaltung des Anschlussesveröffentlicht am 26. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 07.06.2013, Az. 1 U 100/12
§ 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Telefonanbieter, der nach einer Kündigung schon vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit den Anschluss abschaltet, dem Anschlussinhaber grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Die Beweislast für die Darlegung des entstandenen Schadens liege jedoch beim Anschlussinhaber. Vorliegend konnte ein Rechtsanwalt keinen Rückgang seiner Mandate im Zeitraum der Abschaltung (ca. 5 Monate) nachweisen, da die Zahlen im Vergleich zum Vor- und Folgejahr nahezu gleich geblieben waren. Zum Volltext der Entscheidung: