Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Prozessbevollmächtigter ist bezüglich der Dringlichkeit im Verfügungsverfahren als Wissensvertreter anzusehenveröffentlicht am 15. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.06.2013, Az. 6 W 61/13
§ 12 Abs. 2 UWG; § 166 Abs. 1 Nr. 1 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Frage der Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragsteller auch das Wissen seines Prozessbevollmächtigten zugerechnet werden muss. Der Rechtsanwalt, der zur Abwehr einer Abmahnung eine Gegenabmahnung wegen Wettbewerbsverstößen des Gegners ausspricht, ist als so genannter Wissensvertreter des Antragstellers zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Fulda: Schließt ein Verbraucher ohne Vollmacht einen Vertrag im Namen eines Gewerbetreibenden als Haustürgeschäft ab, besteht ein Widerrufsrechtveröffentlicht am 4. März 2013
LG Fulda, Urteil vom 08.02.2013, Az. 1 S 138/12
§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 BGB
Das LG Fulda hat entschieden, dass ein Verbraucher, der zu Gunsten eines Gewerbetreibenden ohne dessen Einwilligung/Genehmigung einen Vertrag in einer „Haustürsituation“ abschließt, diesen widerrufen kann. Vorliegend hatte der Ehemann einer Heilpraktikerin für diese einen Vertrag zum Eintrag in einer Datenbank abgeschlossen. Die Ehegattin verweigerte die Genehmigung und der Ehemann widerrief. Das Gericht erkannte auf die Zulässigkeit des Widerrufs, da im Falle einer vollmachtlosen Vertretung auf den Vertreter – der hier Verbraucher ist – abzustellen sei und nicht auf den gewerbetreibenden Vertretenen. Zum Volltext der Entscheidung: - Hessischer VGH: Wird der Gemeindevertreter vom Bürgermeister beleidigt, so steht für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur der Weg zum Verwaltungsgericht, nicht zum Zivilgericht offenveröffentlicht am 31. Juli 2012
Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2012, Az. 8 E 1067/12
§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGODer Hessische VGH hat entschieden, dass angebliche Verletzungen des Persönlichkeitsrechts eines Gemeindevertreters durch den Bürgermeister der Gemeinde nicht dem Zivilrecht zuzuordnen sind. Der öffentlich-rechtliche Charakter der im Streit befindlichen Äußerungen des Beklagten ergebe sich daraus, dass er diese in amtlicher Eigenschaft als Bürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung als Gemeindeorgan in Bezug auf den Kläger als Teil dieses Gemeindeorgans abgegeben habe, so dass sie als dienstliche Äußerung des Bürgermeisters der Stadt … als Organträger zugerechnet werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Die Komplementärin einer Ltd. & Co. KG muss im Impressum nicht angegeben seinveröffentlicht am 10. Oktober 2010
OLG München, Urteil vom 30.09.2010, Az. 6 U 3422/10
§§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 BGB-InfoVDas OLG München hat entschieden, dass ein Unternehmen in dem gesellschaftsrechtlichen Kunstgewand einer Ltd. & Co. KG nicht verpflichtet ist, bei Fernabsatzgeschäften neben der Identität der Kommanditistin (hier: Kommanditgesellschaft) auch die Identität der Komplementärin (hier: der Ltd.) anzugeben. Der Senat erklärte, dass die Verpflichtung zur Angabe des Vertretungsberechtigten nicht notwendigerweise bedeute, dass auch die Komplementärin als gesetzliche Vertreterin anzugeben sei. Es genüge vielmehr, dass eine natürliche Person (im Gegensatz hierzu: die juristische Person, wie etwa die GmbH) angegeben sei, welche die Gesellschaft rechtsgeschäftlich vertrete. Eine darüber hinausgehende Angabepflicht könne dem Gesetz nicht entnommen werden, auch nicht im Wege der Auslegung.
- BPatG: Nach Markeneintragung für eine ausländische Firma kann sich Rechtsanwalt aus dem Vertreterverzeichnis löschen lassenveröffentlicht am 9. September 2009
BPatG, Beschluss vom 15.07.2009, Az. 28 W (pat) 167/07
§ 69 Abs. 1, Abs. 4 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der eine nur im Ausland ansässige Firma bei einer Markenanmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vertritt, nach erfolgter Markeneintragung die Löschung seiner Daten als Vertreter verlangen kann. Grund hierfür sei, dass die Bestellung eines Vertreters nur dann erforderlich sei, wenn an einem amtlichen oder gerichtlichen Verfahren teilgenommen werden solle. Die Adresse eines inländischen Vertreters für etwaige Korrespondenz mit dem Markeninhaber sei nicht erforderlich und finde keine gesetzliche Grundlage.
- LG Essen: Impressum muss die Rechtsform des Unternehmens aufweisen / Die Angabe des Verlagsleiters als „gesetzlicher Vertreter“ ist unzureichendveröffentlicht am 7. Januar 2009
LG Essen, Urteil vom 19.09.2007, Az. 44 O 79/07
§§ 3, 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 8 Abs. 1 Satz , Abs. 3 Nr. 1, § 5 TMGDas LG Essen hat darauf hingewiesen, dass im Impressum in jedem Fall auch die Rechtsform des Unternehmens (z.B. „GmbH“, „e.K“) aufgeführt sein muss. Im vorliegenden Fall hatte die Verfügungsbeklagte lediglich „H-Verlag“ angegeben. Dabei wiesen die Essener Richter auch darauf hin, dass die Benennung eines Verlagsleiters als gesetzlichen Vertreter des Unternehmens nicht ausreiche. Ein „Verlagsleiter“ sei rechtlich nämlich nicht zwingend zugleich Inhaber des Unternehmens. Verlagsleiter könne vielmehr auch ein angestellter Bediensteter eines im Verlagswesen tätigen Unternehmens sein.
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