Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Gießen: Wird ein eBay-Konto gehackt und werden von einem unbekannten Dritten Verträge darüber abgeschlossen, haftet das eBay-Mitglied nichtveröffentlicht am 14. Mai 2013
LG Gießen, Beschluss vom 14.03.2013, Az. 1 S 337/12
§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB, § 167 BGBDas LG Gießen hat entschieden, dass der Inhaber eines „gehackten“ Mitgliedskontos nicht für vertragliche Pflichten haftet, die ein Dritter unter missbräuchlicher Nutzung des Mitgliedskontos herbeiführt. Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines Ebay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen seien dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Nach diesen Grundsätzen sei vorliegend indes nicht von einer wirksamen Vertretung des Beklagten auszugehen, so dass eine Zurechnung des Vertragsschlusses an den Beklagten scheitere. Daran vermöge die Verwendung des passwortgeschützten Ebay-Mitgliedskontos des Beklagten und die Tatsache, dass das Höchstgebot unter diesem Account abgegeben wurde, nichts zu ändern. Die sog. Halzband-Entscheidung des BGH, nach der im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts eine unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines Ebay-Mitgliedskontos als eigenständiger Zurechnungsgrund für unter Verwendung des Kontos begangene Urheberrechts- und/oder Markenrechtsverletzungen sowie sonstige Wettbewerbsverstöße genüge, finde im Vertragsrecht keine Anwendung. Zum Volltext der Entscheidung (der vom Gericht zitierte Hinweisbeschluss findet sich am Ende der Entscheidungsgründe, ebenfalls im Volltext): (mehr …)
- LG Berlin: In bestimmten Fällen darf der Rechtsanwalt einen Kollegen mit der Abmahnung beauftragen und dessen Honorar auch erstattet verlangenveröffentlicht am 20. April 2012
LG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 27 S 11/11
§ 249 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht ausnahmslos sich selbst zu vertreten hat bzw. bei Mandatierung eines Kollegen in bestimmten Fällen auch einen Kostenerstattungsanspruch haben kann. Im vorliegenden Fall ging es um presserechtliche Unterlassungs-, Richtigstellungs- und Gegendarstellungsansprüche, welche die Kammer für kompliziert genug hielt, einem Rechtsanwalt die kollegiale Hilfe eines Spezialisten zuzusprechen und entsprechende Kostenerstattungsansprüche gewährte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)