Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zum Vertretungsverbot gegen den Rechtsanwalt, der Beihilfe zum Betrug leistet / Keine Ausnahme bei werthaltigem Mandatveröffentlicht am 21. August 2013
BGH, Beschluss vom 16.07.2013, Az. AnwSt (R) 4/13
§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAODer BGH hat entschieden, dass einem Rechtsanwalt auch dann ein Vertretungsverbot (nach Beihilfe zum Betrug) auferlegt werden kann, wenn ihm damit die Bearbeitung eines besonders „werthaltigen Mandats“ verwehrt bleibt. Eine Existenzgefährdung sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO kann ein Anwaltsgerichtshof gegen einen Rechtsanwalt bei bestimmten standesrechtlichen Verstößen das Verbot aussprechen, auf ausgewählten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)