IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. September 2010

    United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, 10.09.2010
    Az. No. 09-35969, D.C. No. 2:07-cv-01189-RAJ

    Ein US-amerikanisches Gericht hat dem Softwarehersteller Autodesk Inc. erlaubt, in seine Lizenzverträge die Klausel aufzunehmen, wonach gebrauchte lizenzierte Software nicht weiterveräußert werden darf. Geklagt hatte ein eBay-Händler, dessen Angebot von „AutoCAD Release 14“ von eBay auf Betreiben von Autodesk im Rahmen einer Digital Millennium Copyright Act (DMCA) „take-down notice“ (Unterlassungsaufforderung) gelöscht worden war. Der Onlinehändler berief sich auf die amerikanische Version des Erschöpfungsgrundsatzes, die „First Sale Doctrine“, was jedoch vom Gericht zurückgewiesen wurde. Diese Doktrin erfasse nur den Erwerb zum Eigengebrauch. Hier finden Sie das Urteil im Volltext.

  • veröffentlicht am 9. August 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.06.2010, Az. 11 U 13/10
    §§ 69 c Nr. 3; 69 f.; 97 Abs. 1; 101 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7; 98 UrhG; § 14 Abs. 5; 18; 19 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7 MarkenG; §§ 3, 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. (Volltext der Entscheidung s. unten) hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Software für die Mitglieder eines Lizenzvertragprogramms herstellen darf, diese damit noch nicht außerhalb des Programms an Dritte veräußern darf. Zitat: „Die Herstellung des Datenträgers mit den für die Verfügungsklägerin geschützten Zeichen durch die N GmbH im Anschluss an den Download der Software ist ohne die Einwilligung der Verfügungsklägerin erfolgt, weil der Datenträger nicht zur Verwendung einer mit dem Programm-Mitglied verbundenen Einrichtung als Endbenutzer diente, sondern an einen Wiederverkäufer weiterveräußert werden sollte. Nach dem Inhalt des Mitgliedsvertrages mit der Verfügungsklägerin durften im Rahmen des Mitgliedsvertrages bezogene Vervielfältigungsstücke der Software nicht an die G-AG weiterveräußert werden, sondern nur an verbundene Einrichtungen des Programm-Mitglieds als Endnutzer weitergegeben werden. Ziffer 2.2 lit. d) dieses Vertrages bestimmt ausdrücklich: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juli 2010

    Nachdem Nintendo gegen die Hersteller von Modchips und anderen Utensilien zur (unautorisierten) Modifizierung der Nintendo-Spielekonsolen teils gerichtlich (LG München I), teils außergerichtlich mit dem rührenden Nintendo Antipiracy Training Manual vorgegangen war, obsiegten die Väter Donkey Kong’s nunmehr auch gegen Onlinehändler entsprechender Werkzeuge vor dem Gerichtshof den Haag. Laut Heise dürfen zehn der verklagten Händler die Ware nicht mehr anbieten, importieren oder bewerben und haben bestehende Lagerbestände zu vernichten.

  • veröffentlicht am 10. Juni 2010

    OLG München, Urteil vom 02.07.2009, Az. U (K) 4842/08
    § 1;
    2 Abs. 1, Abs. 3 S.1 GWB; Art. 81 Abs. 1, 3 EGV; Art. 2 Abs. 1 Vertikal-VO

    Das OLG München hat entschieden, dass es der Vertriebsgesellschaft eines Sportartikelherstellers erlaubt ist, ihren Bestellern gegenüber folgende Vertragsklausel zu verwenden: Dem Besteller ist es untersagt, die Ware über Internet-Auktionsplattformen zu verkaufen.“ Das Verbot eines bestimmten Vertriebswegs verstoße nicht gegen das Kartellrecht. Die angegriffene Klausel habe keine Beschränkung der Möglichkeiten des Käufers zum Gegenstand, seinen Verkaufspreis selbst festzusetzen, und stelle auch keine Beschränkungen des Kundenkreises, an den der Käufer Vertragswaren verkaufen darf, dar. Einzig der vollständige Ausschluss von Internetverkäufen würde eine nach Art. 4 lit. b) Vertikal-VO unzulässige Kernbeschränkung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der Interneteinkäufer könnten die Kunden von Internet-Auktionsplattformen jedoch nicht von anderen Interneteinkäufern sachlich abgegrenzt werden. Die Vorinstanz hatte die Frage bereits ebenso entschieden und ging insoweit konform mit der Rechtsprechung des LG Mannheim, des OLG Karlsruhe und des EuGH. Einzig das LG Berlin hatte in dieser Frage abweichend entschieden (LG Berlin I, LG Berlin II).

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  • veröffentlicht am 18. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 126/09
    §§ 4 Nr. 11, 8 UWG; 7 HWG; 78 AMG; 1, 3 AMPreisV; Art. 34 EGBGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine im Ausland ansässige Apotheke (hier DocMorris in den Niederlanden) bei einem Vertrieb nach Deutschland angehalten ist, das hier geltende Recht zu beachten. Auf den beworbenen Internet-Arzneimittelversandhandel von DocMorris sei nach dem kollisionsrechtlichen Marktortprinzip deutsches Wettbewerbsrecht (UWG) als Recht des Ortes anzuwenden, auf dessen Markt die wettbewerblichen Interessen der Parteien aufeinanderträfen. Dies betreffe insbesondere die Arzneimittelpreisverordnung, die als zwingendes öffentliches Recht bei jeglichem Vertrieb nach Deutschland zu beachten sei. Der Verstoß gegen diese Vorschriften stelle einen Wettbewerbsverstoß gegenüber inländischen Apotheken dar. Im Rahmen des Internetangebots von DocMorris hieß es u.a. „Sparen Sie heute 100% Ihrer Zuzahlung“, „gesetzlich Versicherte sparen bei DocMorris 100% Ihrer Rezeptzuzahlung“, „Privat Versicherte erhalten 5 Euro Treuebonus“ und „Bei rezeptfreien Medikamenten sparen Sie bis zu 30%“. Diese Werbung verstoße sowohl gegen die Arzneimittelpreisverordnung als auch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Durch das Angebot von Bonuszahlungen und Ersparnissen werde der einheitliche Apothekenabgabepreis (§ 78 Abs. 2 S. 2 AMG) unterlaufen.

  • veröffentlicht am 16. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006, Az. 5 U 182/05
    § 97 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Vertrieb von in den USA hergestellten Vervielfältigungsstücken von DVDs in Deutschland und in der EU ohne Genehmigung des Lizenzrechteinhabers für den europäischen Raum nicht zulässig ist. Die Klägerin hatte das exklusive Verbreitungsrecht des Bild- und Tonträgers für den europäischen Raum inne. Die Beklagte hatte wiederum einen Bild- und Tonträger, der dieselben Filmwerke enthält und der ersichtlich nicht unmittelbar von der Klägerin stammt, in der Bundesrepublik Deutschland verbreitet. Die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes komme hier nicht zum Tragen. Die Beklagte hatte die streitgegenständlichen DVDs über eBay mit dem Zusatz „(Canadian Limited Edition)“ vertrieben. Von der behaupteten Erschöpfung, für die die Beklagte beweispflichtig sei, sei das Gericht jedoch nicht überzeugt worden. Die Beklagte habe nicht darlegen können, dass die streitgegenständlichen DVDs bereits im Inland vertrieben worden seien, da es sich eben um eigens im Ausland hergestellte Exemplare handele. Es genüge nicht, dass ein schwedischer Zwischenhändler tätig geworden sei. Spezifizierter weiterer Vortrag fehle. Auch der Region-Code 0 sowie das Enthalten einer deutschen Tonspur besage nichts hinsichtlich der beabsichtigten Vertriebsgebiete. Die Beklagte konnte nicht darlegen, dass die Konfigurationen des Regional-Codes stets mit regionalen Vertriebsbeschränkungen des Berechtigten deckungsgleich seien. Der Rechtsinhaber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, technische Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2009

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2007, Az. 1 Ss 75/ 06
    §§ 2; 34 Abs. 1 S. 1; 52 Abs. 3 WaffG; § 4 GPSGV

    Das OLG Karlsruhe hat in einer älteren Pressemitteilung auf einen Beschluss hingewiesen, nach dem der Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie zwischen 0,08 Joule und 0,5 Joule an Minderjährige strafbar sein kann. Dies gälte jedenfalls für den Fall, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-Kennzeichen versehen seien. Zum Volltext der Presseerklärung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 15/09
    §§ 34, 69 c, 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler nicht berechtigt ist, ohne weiteres Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity) eines Softwareherstellers anzubieten, feilzuhalten und/oder sonstwie in den Verkehr zu bringen. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz begründe ein solches Recht nicht, da er lediglich auf die Verbreitung usw. von „körperlichen Kopien“ einer Software, nicht aber die Verbreitung von Lizenzrechte dokumentierenden Urkunden Anwendung finde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Braunschweig, Urteil vom 14.04.2004, Az. 9 O 493/04 (420)
    §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, 24 Abs. 1, Abs. 2 MarkenG

    Das LG Braunschweig hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Betreib eines eBay-Shops unter der Bezeichnung“1 A – BREE NEUWARE“ noch nicht gegen Markenrechte der Firma Bree verstößt. Die Verfügungsklägerin, ein international tätiges Unternehmen, welches mit Lederwaren handelt, hatte von den Verfügungsbeklagten eBay die Löschung von Angeboten verlangt , welche sich auf ihrer Internet-Versteigerungsplattform befanden. Über der Liste der in oben genanntem Shop angebotenen Artikel befand sich außerdem der Text „Wir verkaufen erstklassige Lederwaren der Firma BREE. Gern bestellen wir auch einen Wunschartikel für Sie! Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen!“. Das Landgericht lehnte markenrechtliche Ansprüche ab. Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG auf Grund ihrer möglichen Stellung als Mittäterin, Gehilfin oder sonstige Störerin wäre die Begehung einer Markenrechtsverletzung seitens des konkreten eBay-Mitglieds. Eine solche liege jedoch nicht vor. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 21.04.2009, Az. 16 O 729/07
    §§ 1, 2
    Abs. 2 S. 1, 33 GWB

    Das LG Berlin hat erneut, diesmal im Hauptsacheverfahren, entschieden, dass Hersteller von Markenprodukten ihren Vertriebspartnern nicht verbieten dürfen, diese Markenware (vorliegend Produkte, u.a. Schulranzen, der Firma Scout) auch über die Internethandelsplattform eBay anzubieten. Bereits im Juli 2007 hatte die 16. Kammer des LG im Eilverfahren die entsprechende Klausel des Herstellers für unwirksam erklärt und ausgeführt, dass die Belieferung mit von dem Hersteller gefertigten Produkten nicht davon abhängig gemacht werden kann, dass der Onlinehändler die Ware nicht über eBay oder gleichartige Auktionsplattformen anbietet und verkauft (Link: LG Berlin 2007). Nun bekräftigte das Gericht diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Den Einwand des Herstellers, dass eBay das Image einer „Resterampe“ habe und deswegen an seiner Marke bei Verkauf über diese Plattform ein Imageschaden entstehen könnte, wies das Gericht zurück. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Auffassung des LG Berlin ist auch nicht unbestritten. So entschied das LG Mannheim im Streit um dieselbe Marke auf eine Rechtmäßigkeit des Verbots (Link: LG Mannheim 2008). Aktuell hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Markenprodukten in Discountern und der Zulässigkeit eines dementsprechenden Verbots geäußert (Link: EuGH). Ob diese Entscheidungen auf die Einlegung eines Rechtsmittels und den Ausgang eines möglichen Folgeverfahrens Einfluss haben, ist abzuwarten.

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