Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BKartA: Verkaufsverbot für ASICS-und ADIDAS-Laufschuhe über Internethandelsplattformen ist kartellrechtlich kritischveröffentlicht am 18. Juni 2014
Das Bundeskartellamt sieht nach eigener Pressemitteilung vom 28.04.2014 die Beschränkungen des Online-Vertriebs von Laufschuhen durch die Firma ASICS als kartellrechtlich „kritisch“ an. Zur Pressemitteilung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Vertriebsverbot von Casio Europe für den Verkauf über Internethandelsplattformen ist rechtswidrigveröffentlicht am 18. Juni 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 05.06.2014, Az. 16 U (Kart) 154/13 – nicht rechtskräftig
§ 1 GWB, § 2 Abs. 1 GWBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass das Unternehmen Casio Europe den Vertrieb von Kameras über Internethandelsplattformen aus kartellrechtlichen Gründen nicht ausschließen darf. Demgemäß verbot der Senat dem Unternehmen, in Händlerverträgen die Klausel zu verwenden „Der Verkauf über so genannte ‚Internet-Auktionsplattformen‘ (z. B. eBay), Internetmarktplätze (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“ Das Oberlandesgericht wies die Argumentation des Kameraherstellers zurück, bei den Kameras handele es sich um so hochtechnische und damit erklärungsbedürftige Produkte, dass ein Verkauf über Internethandelsplattformen ausgeschlossen werden müsse. Auch betreibe die Firma Casio Europe kein sog. selektives Vertriebssystem, in welchem beschränkende Vereinbarungen unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen zulässig seien. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.