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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. September 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 15.06.2015, Az. 308 O 215/15
    § 87b Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; § 935 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die ohne Einwilligung des Urhebers erfolgende Vervielfältigung und Verbreitung wesentlicher Inhalte einer Datenbank (hier: regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung aller von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Grundleistungen und Zusatzleistungen) rechtsverletzend ist. Dies gelte ebenso für die Vervielfältigung und Verbreitung eines Fragebogens, der seinerseits die wesentlichen Teile der streitgegenständlichen Datenbank enthalte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. August 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2015, Az. 11 U 56/15
    § 4 UrhG, § 121 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Annahme einer Doppelschöpfung (= zwei Urheber gestalten unabhängig voneinander ein identisches oder sehr ähnliches Werk) in einem Bereich des Urheberrechts, der nahe der Schutzlosigkeit liegt, durchaus wahrscheinlich sein kann. Vorliegend stritten sich die Parteien um ein Tapetenmuster, welches aus echten, verklebten Fasanenfedern bestand. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die Beklagte das Muster von ihr übernommen habe, weil es keine Anzeichen gab, dass es ihr bekannt gewesen sei. Bei gebräuchlichen Motiven liege deshalb die Annahme einer Doppelschöpfung nahe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Juli 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2015, Az. I-20 U 203/14
    § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Übernahme einer geschützten Fotografie auf eine eigene Webseite ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers nicht nach den Maßstäben der Framing-Entscheidung des EuGH zu beurteilen ist. Beim Framing sei entscheidend, dass bei dieser Technik das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde, ohne es kopieren zu müssen und damit dem Anwendungsbereich der Vorschriften über das Vervielfältigungsrecht zu unterfallen. Der Berechtigte behalte dabei die Herrschaft darüber, ob das Bild öffentlich zugänglich gemacht werde. Bei der Übernahme eines Bildes und Integration in die eigene Webseite sei dies nicht mehr gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Juli 2015

    BGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 8/13
    § 69 Nr. 3 S. 2 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass der Weiterverkauf einzelner Software-Lizenzen, die ursprünglich zu einer sog. Volumenlizenz gehörten, rechtmäßig ist. Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts des ursprünglichen Rechtsinhabers sei mit Erstverkauf / Erteilung der Volumenlizenz eingetreten. Daher sei eine Zustimmung des ursprünglichen Rechtsinhabers zu einer Nutzung durch den Nacherwerber nicht notwendig. Der spätere Erwerber könne sich allerdings nur dann auf die Erschöpfung berufen, wenn der Ersterwerber die entsprechend veräußerten Kopien des Computerprogramms für sich selbst unbrauchbar gemacht habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. März 2015

    OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2015, Az. 14 U 1127/14
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 69 c Nr. 1 UrhG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 16 UrhG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Erwerb einer Client-Software für ein Computerspiel (z.B. World of Warcraft) kein Recht für eine gewerbliche Vervielfältigung beinhaltet, auch wenn letztere erst bei der späteren Registrierung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Auch beim Erwerb sei bereits davon auszugehen, dass die Nutzung auf den privaten Bereich beschränkt werden solle. Auf dieser Grundlage könne dem Hersteller von Automatisierungssoftware (sog. Bots) untersagt werden, Client-Software von Spielen zu vervielfältigen, indem er sie auf die Festplatte eines PC kopiert und/oder in den Arbeitsspeicher lädt und/oder auf dem Bildschirm anzeigen lässt, um zu gewerblichen Zwecken die Automatisierungssoftware für diese Spiele herzustellen bzw. zu bearbeiten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Januar 2015

    LG Köln, Urteil vom 15.05.2014, Az. 14 O 287/13
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass urheberrechtliche Unterlassungs- und Vergütungsansprüche durch einen Nichturheber lediglich bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts geltend gemacht werden können. Sei lediglich ein einfaches Nutzungsrecht übertragen worden, könne der Nutzungsberechtigte nicht aus eigenem Recht klagen. Die Aktivlegitimation sei durch Darlegung der Rechtekette bis zum ursprünglich Berechtigten (Urheber) nachzuweisen. Gelinge dies nicht, sei nicht von einer ausschließlichen Nutzungseinräumung auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.08.2014, Az. 11 W 5/14
    § 242 BGB; § 13 UrhG, § 32a UrhG, § 32c UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Witwe des Urhebers eines Landeswappens als Erbin keine Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz wegen unterlassener Urhebernennung geltend machen kann. Der Urheber selbst habe – bei jahrelanger Nutzung des Wappens durch den Hoheitsträger – sein Namensnennungsrecht nicht ausgeübt. Daher sei von einer stillschweigenden Einräumung eines Nutzungsrechts in der Form, dass eine Urhebernennung unterbleiben könne, auszugehen. Die Erben des Urhebers seien an die Art und Weise der Einräumung des Nutzungsrechts durch den Urheber gebunden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 19.03.2014, Az. I ZR 35/13
    § 53 Abs. 1 UrhG, Art. 5 Abs. 2 lit. a EU-Rl 2001/29

    Der BGH hat entschieden, dass Portraitfotos von einem Profi-Fotografen, welche dieser „zur Ansicht“ an seinen Kunden herausgibt, im Rahmen der sog. „Privatkopie“ eingescannt und damit vervielfältigt werden dürfen. Dieses Recht gelte auch dann, wenn Portraitfotos im rechtlichen Sinne noch nicht „veröffentlicht“ worden seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 05.06.2014, Az. C-360/13
    Art. 5 Abs. 1 und 5 Richtlinie 2001/29/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass Bildschirm- und Cachekopien von Internetseiten, die beim Browsen im Internet allein durch Aufrufen der Seiten entstehen, keine Urheberrechte an den dort hinterlegten Inhalten verletzen. Es handele sich um vorübergehende, flüchtige oder begleitende Kopien, die ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens (Browsing) seien. Die Erstellung der Bildschirm- und der Cachekopien beeinträchtige auch nicht die normale Verwertung der Werke. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.01.2014, Az. 11 W 34/12
    § 14 MarkenG, § 24 MarkenG; § 69c Nr. 1 UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der isolierte Verkauf von zu Computerprogrammen gehörenden CoAs gegen Kennzeichenrechte verstößt und damit unzulässig ist, soweit dem Vertreiber nicht ein Recht zur Lizenzerteilung eingeräumt wurde. Bei der Weitergabe einer CoA handele es sich um eine Vervielfältigungshandlung, da dem Käufer dadurch die Installation des Programmes ermöglicht werde. Dieses Vervielfältigungsrecht sei dem Vertreiber von der Rechtsinhaberin nicht eingeräumt worden, Erschöpfung liege ebenfalls nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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