Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Zu den urheberrechtlichen Grenzen von (diskriminierenden) Parodienveröffentlicht am 11. September 2014
EuGH, Urteil vom 03.09.2014, Az. C-201/13
Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass bei der Parodie eines urheberrechtlich geschützten Werkes eine Abwägung mit den Rechten der parodierten Personen und des ursprünglichen Urhebers zu erfolgen habe. Insbesondere diskriminierende parodistische Aussagen wegen Rasse, Hautfarbe und Herkunft seien europarechtlich nicht zulässig. Der Urheber des ursprünglichen Werkes habe in einem solchen Fall ein geschütztes Interesse, mit solchen Aussagen nicht in Verbindung gebracht zu werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Keine Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts an eBook durch Downloadveröffentlicht am 13. Juni 2014
OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2014, Az. 22 U 60/13
§ 307 BGB; §§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UrhG , § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, § 44a UrhG, § 53 UrhG, § 69a ff. UrhG; Art. 4 EU-RL 91/250/EWG, Art. 5 EU-RL 91/250/EWG, Art. 2 – 5 EU-RL 2001/29/EG, Art. 4 EU-RL 2009/24/EGDas OLG Hamm hat entschieden, dass sich das Verbreitungsrecht gemäß § 17 Abs. 2 UrhG an Audiodateien (Hörbücher) bzw. an Kopien derselben noch nicht dadurch erschöpft hat, wenn ein Kunde digitale Produkte aus dem Internet heruntergeladen und auf einem eigenen Datenträger gespeichert hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Was auch nach dem Urteil zum freien Verkauf von Download-Software weiterhin VERBOTEN bleibtveröffentlicht am 4. Juli 2012
Der Europäische Gerichtshof hat unter dem 03.07.2012 (hier) entschieden, dass Software, die legal heruntergeladen wurde, legal weiterverbreitet werden darf, wenn die Software dem Ersterwerber ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen wird, “das es diesem ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen“. Es ist zu beachten, dass der EuGH seine Entscheidung darauf gestützt hat, dass durch den Download eine Kopie des jeweiligen Computerprogramms entstanden ist. Damit bleibt es weiterhin verboten, Volumen-Lizenzen in Einzellizenzen aufzuspalten und diese zusammen mit dem Registrierungskey mit einem Hinweis auf die Downloadmöglichkeit (etwa beim Hersteller) zu vertreiben. In diesem Fall ist nämlich nicht mehr das Verbreitungs-, sondern das Vervielfältigungsrecht des Softwareherstellers tangiert, für welches der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nicht gilt. (mehr …)
- EuGH: Eine pauschale Urheberrechts-Abgabe auf Kopiergeräte verstößt gegen EU-Rechtveröffentlicht am 22. Oktober 2010
EuGH, Urteil vom 21.10.2010, Az. C-467/08
Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der EU-RL 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass die unterschiedslose Anwendung der Abgabe für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, nicht mit der Richtlinie 2001/29 vereinbar ist. Der Gerichtshof erteilte damit der pauschalen Abgabe u.a. für Kopiergeräte eine deutliche Absage. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)