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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Köln, Urteil vom 22.09.2014, Az. 13 K 4674/13
    § 1 Abs. 1 S. 2 IFG

    Das VG Köln hat entschieden, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) verpflichtet ist, Kopien eines für jugendgefährdend erachteten pornographischen Films herauszugeben. Diese hatte sich zuvor mit dem Argument geweigert, der Antrag des Klägers sei rechtsmissbräuchlich und nicht von den Intentionen des IFG gedeckt. Die BPjM sei keine Kopieranstalt für Privatsammler pornographischen Materials. Das IFG verpflichte nicht zur Herausgabe von sexuell-orientierten Unterhaltungsmedien zur Befriedigung privater Sammlerneigungen. Darüber hinaus stelle der vom Kläger begehrte sexuell-orientierte jugendgefährdende Film keine amtliche Information im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 IFG dar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. August 2013

    VG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 21 K 2589/12 – nicht rechtskräftig
    § 10 Abs. 3 FTEG, § 14 Abs. 1 FTEG, § 15 Abs. 1 FTEG, § 14 Abs. 3 EMVG

    Das VG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb von sog. Mobilfunkrepeatern, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können, gegen das Nutzungsrecht der Netzbetreiber verstößt und somit rechtswidrig ist. Außerdem fehle der Nutzerhinweis auf der Verpackung und dem Gehäuse des Geräts, dass die Mobilfunknetzbetreiber im Bundesgebiet die exklusiven Nutzungsrechte auf den von dem Mobilfunkrepeater genutzten Sendefrequenzen haben und daher für den Betrieb des Geräts die Zustimmung des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers erforderlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2013

    VG Köln, Urteil vom 04.07.2013, Az 13 K 7107/11
    § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JSchG, § 24 Abs. 5 JSchG, § 3 Nr. 2 IFG

    Das VG Köln hat entschieden, dass auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kein Anspruch gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf Übersendung der aktuellen Liste jugendgefährdender Medien (Teile C und D) besteht. Gemäß § 3 Nr. 2 IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Angesichts der Tatsache, dass die geltende Rechtsordnung in § 18 Abs. 2 Nm. 3 und 4 JSchG normiere, dass die Teile C und D der Liste jugendgefährdender Medien, in die der Kläger Einsichtnahme begehre, nichtöffentlich zu führen seien, würde diese verletzt, wenn die BPjM gegen die genannten Regelungen verstieße, indem sie dem Kläger die bewussten Listenteile zugänglich und damit öffentlich mache. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Jugendschutzrecht lag. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. September 2012

    VG Köln, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 13 L 1121/12 – nicht rechtskräftig
    § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO

    Das VG Köln hat den Eilantrag eines Journalisten der Bild-Zeitung abgelehnt, der erfolglos vom Polizeipräsidium Köln verlangt hatte, die Tonbandaufzeichnungen von zwei Notrufen herauszugeben, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte. Aus der Pressemitteilung vom 14.09.2012: (mehr …)

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