Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Lüneburg: Der Hinweis „ohne Kristallzucker“ auf Limonade ist irreführend, wenn anderer Zucker enthalten istveröffentlicht am 19. März 2013
VG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2013, Az. 6 A 62/11
Das VG Lüneburg hat entschieden, dass der Hinweis „ohne Kristallzucker“ auf einem Getränk nicht verwendet werden darf, wenn anderer Zucker (z.B. Fruchtzucker, Traubenzucker) enthalten ist. Der Verbraucher gehe bei der Werbung „ohne Kristallzucker“ davon aus, dass gar kein Zucker enthalten sei und werde daher in die Irre geführt. Zum Text der Pressemitteilung: