Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Saarlouis: Amtlicher Hinweis auf Hygienemängel gemäß § 40 LFGB nur bei „konkretem Lebensmittelbezug“ / Die blitzsaubere Rostwurst vom fettverdreckten Grillveröffentlicht am 27. März 2013
VG Saarlouis, Beschluss vom 25.01.2013, Az. 3 L 76/13
§ 40 Abs. 1 LFGBDas Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass ein öffentlicher Hinweis auf Hygienemängel nach § 40 Abs. 1 LFGB nicht schon dann zulässig ist, wenn bei einer Betriebskontrolle Mängel der Betriebshygiene und Reinigungsmängel festgestellt werden, diese aber keinen konkreten Lebensmittelbezug aufweisen. Soweit ein konkreter Lebensmittelbezug vorliege, könne indessen der Hinweis auch dann veröffentlicht werden, wenn die entsprechenden Mängel bereits beseitigt worden seien, soweit hierauf klarstellend hingewiesen werde. Vgl. mit entgegengesetzten Ergebnissen VG Sigmaringen (hier) und OVG Lüneburg (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)