Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Düsseldorf: Zur Schadensersatzpflicht bei einer unberechtigten Aufforderung zur Sperrung einer Domainveröffentlicht am 13. Mai 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013, Az. 2a O 42/13
§ 823 Abs. 1 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betroffene einer unberechtigten markenrechtlichen Abmahnung Anspruch auf Erstattung seiner zur Verteidigung notwendigen Rechtsanwaltskosten hat. Vorliegend hatte die Beklagte die Sperrung einer Domain „markenboerse.de“ aus einer Wort-/Bildmarke „Markenbörse“ verlangt. Diese Aufforderung war unzulässig, da keine Verwechslungsgefahr vorlag. Da die Marke kaum Unterscheidungskraft besitze, verletze die Übernahme nur des Wortbestandteils die Markenrechte nicht. Dies hätte der Markeninhaber vorher prüfen müssen. Daher stelle die Sperrungsaufforderung einen unzulässigen und zum Schadensersatz verpflichtenden Eingriff in den Gewerbebetrieb des Klägers dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine unberechtigte Schutzrechtsabmahnung verpflichtet den Abmahner zum Schadensersatzveröffentlicht am 14. März 2005
BGH, Beschluss vom 15.07.2005, Az. GSZ 1/04
§§ 823 Abs. 1, 826 BGB, §§ 3, 4 Nrn. 1, 8 und 10, § 9 UWGDer Große Senat hatte zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung des I. und X. Senats auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob eine schuldhaft unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten haftungsrechtliche Folgen für den Verwarnenden bzw. Abmahnenden nach sich zieht. Dies hat der Große Senat bejaht. Zu beachten ist, dass dieser Beschluss keine Aussage zu der Frage trifft, ob eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung zum Schadensersatz verpflichtet. Dies wird nach allgemeiner Rechtsauffassung weiterhin abgelehnt.