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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Januar 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2012, Az. I-2 U 58/10
    § 242 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Anspruch aus einer Patentverletzung durch Zeitablauf verwirkt werden kann. Vorliegend machte die Klägerin Ansprüche auf Auskunft und Schadenersatz aus einem Vorrichtungsanspruch geltend. Dies geschah jedoch erst, nachdem das Verhalten der Beklagten über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren geduldet worden war. Auf Grund dieses Zeitablaufs könne der Beklagten die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr an die Klägerin nicht mehr zugemutet werden. Sie habe sich nach diesem ungewöhnlich langen Zeitraum auf die Duldung der patentverletzenden Handlung verlassen dürfen. Zum Volltext der Entscheidung:

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