Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Gießen: Werbung eines Arztes durch einen „Unternehmensfilm“ verstößt nicht gegen Standes- oder Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 24. Februar 2015
VG Gießen, Beschluss vom 14.11.2007, Az. 21 BG 1275/07
Art. 2 GG, Art. 12 GG; § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG a.F.Das VG Gießen hat entschieden, dass der Werbefilm eines Arztes, der ihn bei einem Praxisrundgang und bei der Behandlung von Patienten in typisch ärztlicher Kleidung zeigt („Unternehmensfilm“) nicht gegen das Standes- oder Wettbewerbsrecht verstößt. Zwar sei die so genannte Weißkittelwerbung zur Zeit der Entscheidung noch verboten gewesen, im verfassungsrechtlichen Lichte sei die Vorschrift jedoch so auszulegen, dass damit einher eine Gesundheitsgefährdung für Verbraucher ausgehen müsse. Dies sei bei dem streitgegenständlichen Film jedoch nicht erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Gießen: Rezeptprämie von 1 Euro pro Medikament ist unzulässigveröffentlicht am 6. Dezember 2013
VG Gießen, Beschluss vom 20.09.2013, Az. 21 K 85/13.GI.B
§ 78 Abs. 2 u. 3 AMG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2 AMPreisV, § 1 Abs. 4 AMPreisV
Das VG Gießen hat entschieden, dass eine Apothekenprämie mit folgenden Bedingungen „Für die Einlösung eines Rezeptes bekommen Sie pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen 1,00 Euro Einkaufsgutschein geschenkt – sofort einlösbar!“, wobei pro Rezept maximal drei Gutscheine ausgegeben werden sollten, unzulässig ist. Dabei wurden wettbewerbsrechtliche Belange nicht berücksichtigt, sondern allein auf die arzneimittelrechtlichen Vorschriften abgestellt. Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle sei auf öffentlich-rechtlich zu bewertende Verstöße gegen die Arzneimittelpreisbindung nicht anzuwenden. Zum Volltext der Entscheidung: - VG Gießen: Mehrfacher Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz führt zur Gewerbeuntersagungveröffentlicht am 30. Mai 2013
VG Gießen, Beschluss vom 29.04.2013, Az. 8 L 326/13.GI
§ 35 GewO; § 10 JuSchGDas VG Gießen hat entschieden, dass einem Gewerbetreibenden nach mehrfachem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (hier: Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche) das Gewerbe behördlich untersagt werden kann. Diese Maßnahme sei nicht unverhältnismäßig, wenn die Verstöße über einen längeren Zeitraum und trotz Erhalts bereits mehrerer Bußgeldbescheide fortgeführt würden. Zum Volltext der Entscheidung: