Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Hamburg: Kunst als Sondernutzung im öffentlichen Raum?veröffentlicht am 15. Oktober 2015
VG Hamburg, Urteil vom 26.02.2015, Az. 20 K 2855/13
§ 19 Abs. 1 WegeG HA, § 19 Abs. 4 Nr. 3 WegeG HA; Art. 5 Abs 3 GGDas VG Hamburg hat entschieden, dass Kunst im öffentlichen Raum, welche öffentliches Eigentum in Anspruch nimmt (hier: Aufbringung von Bildern auf einem öffentlichen Platz, welche die Schatten von Sitzbänken darstellen sollen), nicht unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt. Für die Installation des Kunstwerks sei eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, bei deren Erteilung eine Abwägung zwischen den Belangen des beantragenden Künstlers, den Belangen anderer Künstler und öffentlichen Belangen stattzufinden habe. Vorliegend sei die Erlaubnis rechtmäßig verweigert worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Hamburg: Auch der Domaininhaber ist „Anbieter von Telemedien“ im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStVtr)veröffentlicht am 6. August 2014
VG Hamburg, Urteil vom 21.08.2013, Az. 9 K 507/11
§ 37 Abs. 5 RdFunkStVtr HA vom 01.09.2008, § 3 Abs. 2 Nr. 2 JMStVtr, § 444 ZPODas VG Hamburg hat entschieden, dass der Begriff des „Anbieters von Telemedien“ im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages weit auszulegen ist. Entscheidend für die Annahme der Anbietereigenschaft sei, ob der Betroffene Einfluss auf Einzelheiten der inhaltlichen Gestaltung der Internetseite habe. Dabei genüge die Möglichkeit zur Einflussnahme auf den Inhalt des Angebots; nicht erforderlich sei dagegen, dass sämtliche Teile des Angebots vom Anbieter auch selbst gestaltet worden wären. Unter diesen weiten Anbieterbegriff fielen auch Domaininhaber. Denn ein Domaininhaber habe sowohl eine rechtliche als auch eine tatsächliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die inhaltliche Gestaltung des unter seiner Domain betriebenen Internetangebots. Zum anderen seien auch die im Impressum einer Internetseite genannten Personen als Anbieter anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Hamburg: Zu der Verjährung von GEZ-Gebühren / Rechtsanwaltskosten zur Abwehr verjährter GEZ-Gebühren sind erstattungsfähigveröffentlicht am 24. März 2010
VG Hamburg, Urteil vom 26.09.2005, Az. 16 K 5938/04
§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO; § 4 RGebStVDas VG Hamburg hat in diesem etwas älteren Urteil darauf hingewiesen, dass Gebührenforderungen der GEZ innerhalb von vier Jahren verjähren. Bedient sich der Gebührenpflichtige zur Abwehr einer verjährten Gebührenforderung der GEZ eines Rechtsanwalts, so können dessen Kosten der Gebührenstellerin auferlegt werden, wenn die Beauftragung des Anwalts notwendig war. Im vorliegenden Fall bejahte das Verwaltungsgericht die Notwendigkeit mit folgender Argumentation. (mehr …)