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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Neustadt, Urteil vom 19.03.2013, Az. 2 K 761/12.NW

    Das VG Neustadt hat entschieden, dass das Prädikat „Eiswein“ nur unter strengen Voraussetzungen an eine Weinsorte verliehen werden kann. Dazu geeignete Trauben müssten flächendeckendem Frost bei Temperaturen unter -7° C ausgesetzt gewesen und in gefrorenem Zustand gepresst werden. Auch dürfe kein Fäulnisbefall vorliegen. Auf Grund dieser strengen Voraussetzungen bleibe Eiswein ein seltenes Produkt. Zur Pressemitteilung Nr. 14/13:

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