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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Trier, Urteil vom 10.12.2014, Az. 5 K 1363/14.TR
    § 27 Abs. 1 Satz 1 WeinG, § 25 Abs. 1 WeinG

    Das VG Trier hat entschieden, dass die Bezeichnung „Weinkellerei“ im Sinne des Weingesetzes dann nicht irreführend ist, wenn neben dem An- und Verkauf von Fremdweinen auch eine Verarbeitung und Abfüllung stattfindet. Dies gelte auch, wenn diese Tätigkeiten von Fremdfirmen auf Weisung ausgeführt werden. Entscheidend sei die Durchführung von Kellereitätigkeiten, nicht, ob diese in eigenen Betriebsräumen stattfinden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Mai 2013

    VG Trier, Urteil vom 30.01.2013, Az. 5 K 1007/12.TR
    § 27 Abs. 1 Satz 1 WeinG; § 37 Abs. 1 WeinVO

    Das VG Trier hat entschieden, dass ein deutscher Sekt auf dem Etikett nicht den Hinweis tragen darf „Zusätzlich mit Eiswein dosiert“. Verbraucher könnten dahin gehend in die Irre geführt werden, dass es sich um einen wesentlichen Bestandteil handeln könne, obwohl so genannte Versanddosagen (= Erzeugnisse, die dem Schaumwein zugesetzt werden, um einen bestimmten Geschmack zu erzielen) den vorhandenen Alkoholgehalt des Schaumweins nur um höchstens 0,5 % vol erhöhen dürfen. Auch liege ein Verstoß gegen die Weinverordnung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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