Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Trier: Zur möglichen Irreführung durch die Bezeichnung „Weinkellerei“veröffentlicht am 5. März 2015
VG Trier, Urteil vom 10.12.2014, Az. 5 K 1363/14.TR
§ 27 Abs. 1 Satz 1 WeinG, § 25 Abs. 1 WeinGDas VG Trier hat entschieden, dass die Bezeichnung „Weinkellerei“ im Sinne des Weingesetzes dann nicht irreführend ist, wenn neben dem An- und Verkauf von Fremdweinen auch eine Verarbeitung und Abfüllung stattfindet. Dies gelte auch, wenn diese Tätigkeiten von Fremdfirmen auf Weisung ausgeführt werden. Entscheidend sei die Durchführung von Kellereitätigkeiten, nicht, ob diese in eigenen Betriebsräumen stattfinden. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Trier: Lebensmittelkennzeichnung – Auf Sekt-Etiketten darf nicht auf einen Zusatz von Eiswein zum Produkt hingewiesen werdenveröffentlicht am 31. Mai 2013
VG Trier, Urteil vom 30.01.2013, Az. 5 K 1007/12.TR
§ 27 Abs. 1 Satz 1 WeinG; § 37 Abs. 1 WeinVODas VG Trier hat entschieden, dass ein deutscher Sekt auf dem Etikett nicht den Hinweis tragen darf „Zusätzlich mit Eiswein dosiert“. Verbraucher könnten dahin gehend in die Irre geführt werden, dass es sich um einen wesentlichen Bestandteil handeln könne, obwohl so genannte Versanddosagen (= Erzeugnisse, die dem Schaumwein zugesetzt werden, um einen bestimmten Geschmack zu erzielen) den vorhandenen Alkoholgehalt des Schaumweins nur um höchstens 0,5 % vol erhöhen dürfen. Auch liege ein Verstoß gegen die Weinverordnung vor. Zum Volltext der Entscheidung: