IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2013

    Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die aktuelle urheberrechtlich motivierte Abmahnwelle der Kanzlei Urmann + Collegen / U+C (hier) zu mindestens einem Trittbrettfahrer geführt hat. Der Betreffende versendet E-Mails, die angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei U + C stammen. Als Anlage zu der E-Mail findet der Empfänger ein sog. ZIP-Archiv mit „Beweisdaten sowie die Bankdaten“. Beim Öffnen / Entpacken des Archivs wird ein Windows-Virus aktiviert, der den Nutzer-PC befällt. Bitte prüfen Sie genauestens, ob es sich um eine Spam-E-Mail handelt oder tatsächlich um eine Abmahnung der Kanzlei U+C. Die uns vorliegenden Abmahnungen sind sämtlich per Briefpost zugestellt worden.

  • veröffentlicht am 15. April 2010

    Der Download von raubkopierter Software aus einem P2P-Netzwerk kann unangenehme Folgen haben. Die urheberrechtliche Abmahnung des Softwareherstellers, durch Einsatz von Rechtsanwälten in der Regel sehr kostenträchtig, ist aber nur ein Risiko, dass der Filesharer eingeht. Ein ganz anderes Problem offenbart sich von Seiten Dritter, die in den Tauschbörsen ganz bewusst manipulierte Versionen populärer Software hochladen, die derart manipuliert ist, dass sie schlimmstenfalls Zugriff auf den PC des Filesharers erhalten. So weist t-online darauf hin, dass in dem Rootkit einer Windows-Kopie schädlicher Softwarecode untergebracht werden kann, der von herkömmlichen Virenscannern nicht erkannt werden kann (t-online).

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