Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit „Vitalstoffen“ als Inhalt beworben werdenveröffentlicht am 26. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.01.2015, Az. 6 U 170/14
Art. 3 EGV 1924/2006, Art. 8 EGV 1924/2006
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Apotheke keine Nahrungsergänzungsmittel mit dem Begriff „Vitalstoffe“ vertreiben darf. Dabei handele es sich um eine gesundheits- und nährwertbezogene Angabe, welche nicht nach der Health-Claims-Verordnung zugelassen sei. Der Begriff erwecke die Vorstellung, das Mittel enthalte Nährstoffe oder andere Substanzen, die für die Erhaltung der Vitalität wertvoll seien. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit „über 7.000 Vitalstoffen“ ist irreführendveröffentlicht am 13. Juni 2013
OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2013, Az. 4 U 149/12
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 8 UWG; Art. 5, 6, 8, 10 VO (EG) 1924/2006 Health Claim VO (HCVO)Das OLG Hamm hat entschieden, dass Werbeaussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel in Tablettenform („Spiruletten“), welches Gerstengras enthält, mit u.a. den Inhalten „über 7.000 komplett natürliche Vitalstoffe“, „insbesondere im Frühjahr den nötigen Schwung für den Sommer“ oder „Gerstengras war bereits in biblischen Zeiten als Heilmittel bekannt“ wettbewerbswidrig sind. Es würden ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nachweisbare Behauptungen zu angeblichen gesundheitsbezogenen Wirkungen aufgestellt, die den Verbraucher zum Erwerb des Produkts verleiten sollen. Zum Volltext der Entscheidung: