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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2013, Az. 4 U 64/13
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung eines Unternehmens zur Vermittlung von zahnärztlichen Leistungen mit der Aussage „deutschlandweit das einzige Vollprogramm“ irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn nicht tatsächlich alle Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, angeboten werden. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Darüber hinaus sei die Beklagte auch nicht der einzige Anbieter mit dem von ihr angebotenen Leistungsumfang. Zur Pressemitteilung vom 11.12.2013:

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