IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2013

    LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2013, Az. 308 O 10/13
    § 31 UrhG, § 69c Nr. 3, Nr. 4 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 101 Abs. 1, Abs. 3 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Verletzung der einem Softwareprogrammierer zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte auch dann vorliegt, wenn eine sog. Open-Source-Software, die der GPLv2-Lizenz unterstellt ist, ohne den vollständigen Quellcode zum korrespondierenden Objektcode ausgeliefert wird. Aus dem sogenannten Copy-Left Prinzip des § 3 GPLv2 werde ein einfaches Nutzungsrecht nur dann eingeräumt, wenn sich der Nutzer verpflichte, die von ihm erstellte Bearbeitung oder Umgestaltung wieder zu den Bedingungen der GPLv2 anzubieten. Nur so könne die Weiterentwicklung und Verbesserung der unter einer GPLv2 angebotenen Open Source Software sichergestellt werden. Nach § 4 GPLv2 führt ein Verstoß gegen die Bestimmungen der GPLv2 automatisch zu einem Verlust sämtlicher Nutzungsrechte. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 2. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 31. März 2010 – I ZR 34/08
    §§ 474, 475 BGB;
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass der vollständige Ausschluss von Gewährleistungsrechten im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern unwirksam ist und eine unlautere Geschäftshandlung darstellt. Dieser „alte Hut“ gelangte wohl vor allem deshalb zum Bundesgerichtshof, weil zwischen den Parteien Streit darüber bestand, ob der Beklagte, wie er sich verteidigte, lediglich an Unternehmen habe verkaufen wollen. Dem erteilte der BGH eine Absage. Verkäufe auf der Internethandelsplattform richteten sich generell auch an Verbraucher. (mehr …)

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