Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Open-Source-Software darf nur dann in bearbeiteter Form vertrieben werden, wenn der vollständige Quellcode angeboten wirdveröffentlicht am 21. Oktober 2013
LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2013, Az. 308 O 10/13
§ 31 UrhG, § 69c Nr. 3, Nr. 4 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 101 Abs. 1, Abs. 3 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Verletzung der einem Softwareprogrammierer zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte auch dann vorliegt, wenn eine sog. Open-Source-Software, die der GPLv2-Lizenz unterstellt ist, ohne den vollständigen Quellcode zum korrespondierenden Objektcode ausgeliefert wird. Aus dem sogenannten Copy-Left Prinzip des § 3 GPLv2 werde ein einfaches Nutzungsrecht nur dann eingeräumt, wenn sich der Nutzer verpflichte, die von ihm erstellte Bearbeitung oder Umgestaltung wieder zu den Bedingungen der GPLv2 anzubieten. Nur so könne die Weiterentwicklung und Verbesserung der unter einer GPLv2 angebotenen Open Source Software sichergestellt werden. Nach § 4 GPLv2 führt ein Verstoß gegen die Bestimmungen der GPLv2 automatisch zu einem Verlust sämtlicher Nutzungsrechte. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss bei eBay ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 2. April 2010
BGH, Urteil vom 31. März 2010 – I ZR 34/08
§§ 474, 475 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Der BGH hat darauf hingewiesen, dass der vollständige Ausschluss von Gewährleistungsrechten im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern unwirksam ist und eine unlautere Geschäftshandlung darstellt. Dieser „alte Hut“ gelangte wohl vor allem deshalb zum Bundesgerichtshof, weil zwischen den Parteien Streit darüber bestand, ob der Beklagte, wie er sich verteidigte, lediglich an Unternehmen habe verkaufen wollen. Dem erteilte der BGH eine Absage. Verkäufe auf der Internethandelsplattform richteten sich generell auch an Verbraucher. (mehr …)