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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Januar 2016

    EuGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. C-157/14
    Art. 1 Verordnung Nr. 1924/2006, Art. 13 Verordnung Nr. 1924/2006; Art. 7 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2009/54

    Der EuGH hat entschieden, dass bei der Bezeichnung eines natürlichen Mineralwassers als „für eine natriumarme Ernährung geeignet“ oder als „natriumarm/kochsalzarm“ nicht nur der Gehalt an Natriumchlorid (Kochsalz) berücksichtigt werden darf, sondern alle Natriumverbindungen. Der Gehalt von Natrium in all seinen vorhandenen chemischen Formen müsse geringer sein als 20 mg/l, sonst liege eine irreführende Angabe vor. Die Bezeichnung „sehr natriumarm/kochsalzarm“ dürfe gemäß der Health Claims Verordnung für Mineralwässer gar nicht verwendet werden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 29. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. C-419/13
    Art. 4 Richtlinie 2001/29

    Der EuGH hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk, welches in seiner derzeitigen Verkörperung (Papierposter) zunächst der Erschöpfung unterfällt, nach der Übertragung auf einen anderen Träger (hier: chemischer Transfer auf eine Leinwand unter Zerstörung des Posters) eine neue Reproduktion darstellt und für das Inverkehrbringen somit erneut der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Die Erschöpfung gelte in einem solchen Fall nicht fort. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. C-573/13
    Art. 23 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1008/2008

    Der EuGH hat im Wege der Vorabentscheidung festgestellt, dass bei der Buchung eines Fluges über ein Online-Buchungssystem der Endpreis bereits von Beginn an auszuweisen ist. Dies gelte für jede Angabe von Preisen für Flugdienste, auch bereits vor Einleitung eines Buchungsvorganges und für alle Preisangaben, nicht nur für den vom Kunden gewählten Flugdienst. Dies sei notwendig, damit die Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 06.03.2014, Az. C-409/12
    Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2008/95/EG

    Der EuGH hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens entschieden, dass eine eingetragene Marke wegen Verfalls gelöscht werden kann, wenn sich die Bezeichnung zu einem gebräuchlichen Begriff für eine bestimmte Ware gewandelt hat. Vorliegend war über die für u.a. eine Backzutat eingetragene Wortmarke „Kornspitz“ zu befinden, worunter der (österreichische) Endverbraucher zum großen Teil ein längliches, an beiden Enden spitz zulaufendes Brötchen versteht. Es komme auch entscheidend auf die Wahrnehmung des Endverbrauchers an und nicht auf die der Vertreiber/Zwischenhändler, die in der Regel wüssten, dass „Kornspitz“  eine eingetragene Marke sei, jedoch die Verbraucher darauf in der Regel nicht hinweisen würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. November 2014

    BGH, Beschluss vom 18.09.2014, Az. I ZR 201/12
    Richtlinie 98/6/EG; Richtlinie 2005/29/EG; Richtlinie 79/581/EWG; Richtlinie 88/314/EWG; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 2 Unterfall 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV

    Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage, ob Überführungskosten beim werbenden Angebot eines Kraftfahrzeugs in den Endpreis mit aufgenommen werden müssen, zur Vorabentscheidung vorgelegt. Von der Beantwortung dieser Frage hänge es ab, ob eine Werbung, die den Preis nur „zzgl. Überführungskosten“ angebe, wettbewerbswidrig sei. Die Beantwortung der Frage hänge u.a. davon ab, ob es sich bei den Überführungskosten um Fracht- oder Lieferkosten handele und ob diese in einen zu bildenden Endpreis einzubeziehen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Oktober 2014

    LG München, Beschluss vom 18.09.2014, Az. 7 O 14719/12
    Art. 267 AEUV, § 148 ZPO, § 8 TMG, § 97 UrhG, § 97a UrhG

    Das LG München hat dem Europäischen Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der gewerblich handelnde Betreiber eines offenen WLANs als Diensteanbieter gemäß § 8 TMG von einer Haftung für Urheberrechtsverstöße, die über das offene WLAN begangen worden sind, freigestellt ist. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 18. Oktober 2013

    BGH, Beschluss vom 17.10.2013, Az. I ZR 51/12
    § 19 Abs. 2 MarkenG, § 388 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

    Der BGH hat dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob ein Bankinstitut eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über das Bankkonto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist. Zur Pressemitteilung Nr. 173/2013 des Bundesgerichtshofs vom vom 17.10.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 24.01.2013, Az. I ZR 171/10
    Art. 56 AEUV, GlüStV 2012

    Der BGH hat beschlossen, dem EuGH in Bezug auf den Schleswig-Holsteiner Sonderweg zum Glücksspielstaatsvertrag vier Fragen zur Entscheidung vorzulegen, wobei der Senat auch den jüngsten Absichtsbekundungen der neuen Landesregierung Rechnung trägt. Zur Pressemitteilung Nr. 12/2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-544/10
    Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

    Der EuGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Getränks mit mehr als 1,2 Volumenprozent (z.B. Wein) als „bekömmlich“ nicht zulässig ist. Für solche Getränke sei die Bezeichnung bzw. Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben generell untersagt. Bei dem Wort „bekömmlich“ handele es sich nach Ansicht des Gerichts um eine eben solche Angabe. Sie suggeriere, dass der fragliche Wein aufgrund eines reduzierten Säuregehalts gut an die Verdauung angepasst oder leicht verdaulich sei und der Wein damit eine positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung haben solle. Gerade in Betracht eines häufigen oder regelmäßigen Konsums von Wein sei eine solche Angabe jedoch zu unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Februar 2011

    BGH, Beschluss vom 13.01.2011, Az. I ZR 22/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, Art. 10 Abs. 1 und 3, Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

    Der BGH hat beschlossen, dass zu der Frage, ob das allgemeine Wohlbefinden eine gesundheitsbezogene Angabe darstelle, der EuGH entscheiden soll. Streitgegenständlich ist die Werbung für einen Kräuterlikör mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, der mit dem Aufdruck „Der wohltuende und bekömmliche Kräuterlikör aus den Alpen“ warb. Fraglich ist, ob durch den Begriff „wohltuend“ suggeriert werde, dass der Genuss des Kräuterlikörs der Beklagten geeignet sei, den Gesundheitszustand des Verbrauchers zu verbessern. Die Differenzierung sei zu treffen zwischen dem gesundheitsbezogenen und dem allgemeinen Wohlbefinden. Der Begriff „bekömmlich“ sei hingegen unproblematisch, da lediglich zum Ausdruck gebracht werde, dass der Likör den Körper und dessen Funktionen nicht belasten oder beeinträchtigen werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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