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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. März 2015

    BGH, Urteil vom 09.12.2014, Az. X ZR 13/14
    § 651a Abs. 1 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 und 3 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Anzahlung von bis zu 20% des Reisepreises bei Abschluss eines Reisevertrags nicht unangemessen und eine solche Festlegung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters daher wirksam ist. Höhere Anzahlungen könnten nur dann gefordert werden, wenn der Veranstalter bei Vertragsschluss bereits eigene Aufwendungen erbringen oder Forderungen erfüllen müsse, die der Erfüllung des Reisevertrages dienen. Der Restpreis für die Reise könne in einem Zeitraum bis 30 Tage vor Reiseantritt gefordert werden. Eine frühere Fälligkeit benachteilige den Verbraucher in unangemessener Weise. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Februar 2015

    OLG Celle, Urteil vom 18.12.2014, Az. 13 U 19/14
    § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 2a BGB, § 320 BGB, § 641 Abs. 1 BGB

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, welche die Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung vorsieht, unwirksam ist. Dem Kunden werde damit das volle Vergütungsrisiko aufgebürdet und seinen berechtigten Interessen nicht ausreichend Rechnung getragen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.01.2014, Az. 2-24 O 151/13
    § 1 UKlaG, § 4 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 641 Abs. 1 BGB, § 646 BGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Luftfahrtunternehmens „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig. […] Da die Bezahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, erfolgt die Belastung Ihrer Kreditkarte bzw. der Einzug des Flugpreises sofort“ unwirksam ist, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligt. Die komplette Vorauszahlung des Flugpreises, unabhängig davon, wann der Flug gebucht werde, widerspreche dem gesetzlichen Leitbild des Werkvertrages, um den es sich hier handele. Das Interesse des Luftfahrtunternehmens an Liquidität rechtfertige die Klausel nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Oktober 2012

    OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 104/12 – nicht rechtskräftig
    § 1 UKlaG, § 307 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseanbieters, die vom Kunden die Restzahlung auf den gesamten Reisepreis bis 90 Tage vor Reisebeginn verlange, rechtswidrig ist. Dieser frühe Fälligkeitstermin benachteilige den Kunden in unangemessener Weise, was auch nicht von einem überwiegenden Interesse des Reiseveranstalters gedeckt sei. Das Vergütungsrisiko werde dem Kunden bereits in voller Höhe zu einem Zeitpunkt auferlegt, an dem noch nicht absehbar sei, ob die Gegenleistung, nämlich die Reise ca. 3 Monate später, tatsächlich erbracht werden könne. Die Revision wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 24.04.2012, Az. 158 C 6359/12
    § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG München hat im Rahmen eines Anerkenntnisurteils eine nicht von uns vertretene Inhaberin eines Internetanschlusses (wohl wegen illegalem Filesharings) zu Folgendem verurteilt: „1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Zahlungsverbindlichkeit in Höhe von 1.005,40 EUR aus der Rechnung der Kanzlei … vom 30.09.2011 freizustellen. Die Klägerin wird ermächtigt, die angeordnete Freistellung auf Kosten der Beklagten in der Weise vorzunehmen, dass sie die Verbindlichkeit selbst erfüllt. Die Beklagte wird verpflichtet, den Betrag von 1.005,40 EUR an die Klägerin vorauszuzahlen.Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juni 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2012, Az. 9 O 324/10
    § 649 S. 2 BGB, § 123 BGB, § 119 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Internet-System-Vertrag, der eine Laufzeit von 48 Monaten und eine jährliche Vorauszahlung der Beiträge vorsieht, nicht ohne Weiteres wegen Täuschung oder Irrtum anfechtbar ist. Soweit sowohl die Monatsbeträge als auch die Pflicht zur jährlichen Vorabzahlung hinreichend deutlich im Vertragsformular erkennbar seien, könne ein Anfechtungsrecht des Kunden nicht angenommen werden. Dies sei sogar dann zweifelhaft, wenn ein Außendienstmitarbeiter ausdrücklich eine monatliche Zahlweise postuliert hätte. Letzteres sei vorliegend jedoch auch nicht hinreichend unter Beweis gestellt worden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.07.2010, Az. 1 U 129/09
    § 307 Abs 1 BGB

    Das OLG Frankfurt hat in diesem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Prepaid-Mobilfunkvertrags, die besagt, dass das Telekommunikationsunternehmen von seinen Kunden eine Gebühr für die Auszahlung eines Kontoguthabens nach Beendigung des Prepaid-Vertrages verlangt, unwirksam ist. Es handele sich dabei nicht um eine unmittelbare Preisvereinbarung, die nicht der Inhaltskontrolle unterliege. Die verlangte Bearbeitungsgebühr sei kein Entgelt für eine echte Leistung der Beklagten. Mit den vertragstypischen (Haupt-) Leistungspflichten eines Mobilfunkvertrags, die nach herrschender Meinung dienstvertraglicher Natur seien, habe die Auszahlung eines nach Vertragsbeendigung bestehenden Kontoguthabens des Kunden nichts zu tun. Hätten die Parteien eines gegenseitigen Vertrages Vorauszahlungen des Kunden auf die vereinbarte Vergütung vereinbart, so folge bereits aus dem vorläufigen Charakter der Vorauszahlungen eine Verpflichtung des Vertragspartners zur Abrechnung der von ihm erbrachten Leistungen. Zugleich enthalte die Vereinbarung von Vorauszahlungen die stillschweigende Abrede, einen etwaigen Überschuss an den Kunden auszuzahlen. Zum Volltext der Entscheidung:
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