Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hannover: Unterlassungserklärung kann nicht „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben werdenveröffentlicht am 3. März 2016
LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015, Az. 18 O 159/15
§ 69c S. 1 Nr. 3 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hannover hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung „unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ nicht ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Zum Volltext der Entscheidung hier. Zur gleichlautenden Entscheidung des OLG Hamburg hier. Zitat aus dem Urteil der Kammer: (mehr …)
- OLG Hamburg: Unterlassungserklärung kann nicht „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben werdenveröffentlicht am 3. März 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11
§ 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig“ abgegeben wird, nicht die Wiederholungsgefahr beseitigt. Zum Volltext der Entscheidung hier. Zur gleichlautenden Entscheidung des LG Hannover hier. Zitat aus dem Urteil des Senats: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Vorbehalt des Zwischenverkaufs in einer eBay-Auktion ist zulässigveröffentlicht am 21. Mai 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013, Az. I-22 U 54/13
§ 305b BGB, § 433 BGB, § 158 BGB, § 242 BGB, § 145 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn ein Verkäufer auf der Handelsplattform eBay ein Angebot unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs einstellt. Dies entspreche den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Vertragsschluss und verstoße auch nicht gegen eBay-AGB oder eBay-Grundsätze. Auch ein Vertrauensschutz des Bieters bestehe nicht, wenn auf den Vorbehalt eindeutig hingewiesen werde. Trete der Zwischenverkauf ein, wirke dies als auflösende Bedingung, so dass mit einem Bieter auf eBay kein Kaufvertrag zustande kommt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: AGB-Klausel zum Rücktrittsrecht des Verkäufers bei ausbleibender Belieferung seines Zulieferers ist zulässig / eBay-AGB wirken nicht zwischen Verkäufer und Käuferveröffentlicht am 12. November 2012
OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 308 Nr. 3 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.“ rechtswirksam ist und insoweit kein Unterlassungsanspruch besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer seine Angebote unter der Rubrik Sofort-Kaufen einstellt. Zitat: (mehr …)
- BGH: Bei Reisekatalogen ist eine „flexible“ Preisangabe wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 3. Mai 2010
BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 23/08
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB-InfoV
Der BGH hat in dieser sog. „Costa del Sol“-Entscheidung deutlich gemacht, dass ein „tagesaktuelles Preissystem“, bei dem sich der Reiseveranstalter in seinem Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge bis zu 50,00 für jede Flugstrecke vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt. Der beanstandete Preisanpassungsvorbehalt sei jedenfalls nach der seit 01.11.2008 geltenden Regelung in § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB-InfoV zulässig. Auf den Umstand, dass sich die endgültigen Preise in diesem Rahmen noch vor der Buchung ändern könnten, wurde mit ausreichender Deutlichkeit hingewiesen. (mehr …) - BGH: Was erstinstanzlich unstreitig war, bleibt ungeachtet etwaiger Vorbehalte auch in den Folgeinstanzen unstreitigveröffentlicht am 15. Januar 2010
BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az. VII ZR 31/09
§§ 529 Abs. 1 Nr. 2; 531 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein bestimmter Sachverhalt nicht ausschließlich für die 1. Instanz unstreitig gestellt werden kann, also mit dem Vorbehalt, bei Durchführung des Berufungsverfahrens diesen Sachverhalt inhaltlich überprüfen lassen zu wollen. Zitat: (mehr …)
- OLG Schleswig: Vorbehalt der einseitigen AGB-Änderung ist unwirksamveröffentlicht am 7. Oktober 2009
OLG Schleswig, Beschluss vom 14.05.2009, Az. 6 U 41/08
§§ 307, 308 BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, die es dem Verwender (im Streitfall einem Mobilfunkanbieter) erlaubt, vor Vertragsablauf weitere Klauseln der AGB zu verändern, ohne dass dafür ein besonderer äußerer Anlass gegeben wäre, unwirksam ist. Zwar gebe es die Möglichkeit, eine solche Klausel so zu gestalten, dass sie den Anforderungen für fingierte Erklärungen gemäß § 308 Nr. 5 BGB genüge, es müsse aber dennoch eine allgemeine Inhaltskontrolle der Klausel gemäß § 307 BGB erfolgen. Eine solche komme zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Klausel für den Vertragspartner eine unangemessene Benachteiligung darstelle, da nach kundenfeindlicher Auslegung sogar essentielle Bestandteile des Vertrages wie die Preisgestaltung geändert werde könnten. Ein dafür erforderlicher Änderungsvertrag bzw. eine Änderungskündigung könnte von der Verwenderin durch die streitige Klausel umgangen werden und den Kunden vor vollendete Tatsachen stellen. Das OLG stimmte der Vorinstanz auch bezüglich weiterer unwirksamer AGB-Klauseln bei:
(mehr …) - BGH: Zu der Rechtsfrage, wann eine wettbewerbsrechtliche Abschlusserklärung aufgekündigt werden kannveröffentlicht am 1. Oktober 2009
BGH, Urteil vom 02.07.2009. Az. I ZR 146/07
§§ 767, 927 Abs. 1 ZPODer BGH hat darauf hingewiesen, dass die Wiederholungsgefahr in Bezug auf einen Wettbewerbsverstoß auch durch eine Abschlusserklärung ausgeräumt werden kann, die für den Fall auflösend bedingt ist, dass sich die dem fraglichen Verstoß zu Grunde liegende höchstrichterliche Rechtsprechung nach Abschluss des Rechtsstreits ändert. Es sei keineswegs so, dass eine solche in der Abschlusserklärung enthaltene Bedingung verhindere, dass die zuvor erlassene einstweilige Verfügung ebenso effektiv und dauerhaft wie ein Urteil in der Hauptsache wirke. Der Bundesgerichtshof „empfiehlt“ einen Zusatz in der Abschlusserklärung, wonach der Unterlassungsschuldner sich die Rechte aus § 927 ZPO vorbehält, die er auch gegen einen im Hauptsacheverfahren ergangenen rechtskräftigen Titel geltend machen könnte.
- LG Frankfurt a.M.: Onlinehändler darf sich Annahme der Kundenbestellung nicht 14 Tage vorbehaltenveröffentlicht am 15. Juni 2009
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.02.2009, Az. 3-12 O 11/09
§§ 147 Abs. 2, 308 Nr. 1 BGBDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Klausel „... ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen“ gegen § 308 Nr. 1 BGB verstoße und wettbewerbswidrig sei. Der Verwender behalte sich durch die 14-tägige Frist nach den von besonderen Einzelfallumständen losgelöst zu betrachtenden, maßgeblichen typischen Umständen unangemessen lang vor, das Angebot des Kunden anzunehmen oder abzulehnen.