IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Januar 2016

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.12.2015, Az. 6 U 30/15
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 1 UKlaG, § 3 UKlaG; § 307 BGB; § 13 Abs. 2 TMG, § 15 Abs. 3 TMG; § 4a BDSG, § 28 Abs. 3a S. 2 BDSG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels erteilte Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung unwirksam ist, wenn der Verbraucher auf einer Einwilligungserklärung eine Liste von 59 Unternehmen erhält und der Verbraucher für jedes Unternehmen ein Feld „Abmelden“ anklicken muss, wenn er von diesem keine Werbung erhalten möchte. Damit wäre der Verbraucher entgegen der gesetzlichen Regelung einem „opt-out“-Verfahren unterworfen. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung stelle darüber hinaus eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung dar. Bezüglich einer Einwilligung in die Nutzung von Cookies sei ein Opt-out-Verfahren jedoch zulässig. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 19. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. I ZR 169/10
    §§ 305 ff. BGB, § 339 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass Einwilligungen in Werbeanrufe, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben, nur dann wirksam erteilt sind, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt werden. Dafür müsse der Verbraucher vor Erteilung der Einwilligung hinreichend darauf hingewiesen werden, dass Werbeanrufe erfolgen werden und für welche Unternehmen er seine Einwilligung hierzu erteilt. Eine wirksame Einwilligung könne auch durch Ankreuzen einer entsprechend konkret vorformulierten Erklärung erteilt werden, wenn sie in einem gesonderten Text oder Textabschnitt ohne anderen Inhalt enthalten sei. Diese Voraussetzungen seien vorliegend jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Oldenburg, Urteil vom 01.02.2012, Az. 6 O 2527/11
    § 309 Nr. 7 a und b BGB

    Das LG Oldenburg hat – einer Entscheidung des OLG Oldenburg (hier) folgend – entschieden, dass vorformulierte Kaufverträge aus dem Internet, beispielsweise zum Autokauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und ein enthaltener Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, wenn dieser keine Einschränkung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthält. So könne bei einem Autoverkauf zwischen Privatleuten der Verkäufer gewährleistungspflichtig werden, wenn er ein solches Formular verwendet habe, da der Gewährleistungsausschluss dann insgesamt unwirksam sei.

  • veröffentlicht am 12. April 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2011, Az. I-4 U 174/10 – nicht rechtskräftig
    §§ 7 Abs. 2 UWG; 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das OLG Hamm hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen nicht per AGB die Einwilligung der Kunden für die Übermittlung von Werbung per Post, E-Mail, Fax oder Telefon fingieren kann. Die vorformulierte Einwilligungserklärung „Ich bin widerruflich damit einverstanden, dass der Anbieter meine Kontaktdaten (Post, e-Mail-Adresse sowie Fax- und Rufnummer) zur Beratung und Werbung ausschließlich für eigene Zwecke nutzt und mir auf diesem Wege aktuelle Produktinformationen bzw. den Newsletter zukommen lässt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit zurückziehen.“ sei für alle diese Fälle unwirksam. Hinsichtlich Postwerbung sei die Einwilligung nicht gegenüber anderen Klauseln hervorgehoben gewesen, hinsichtlich Fax-, E-Mail- und Telefon-Werbung sei eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers erforderlich. Auch gegenüber Unternehmern sei die Klausel nicht ausreichend, um eine (sonst ausreichende) mutmaßliche Einwilligung zu fingieren.

  • veröffentlicht am 23. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010, Az. 12 O 578/08
    §§ 305 Abs. 1 S. 1, S. 3 BGB

    Das LG Düsseldorf hatte über eine „Zusatzvereinbarung über den Ausschluss des Kündigungsrechts“ zu verhandeln und die Rechtsfrage, ob es sich hierbei um eine individuell ausgehandelte Vereinbarung oder aber eine gestellte Klausel im Sinne des AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB) handelt. Die Düsseldorfer Richter entschieden sich für Letzteres, obwohl die Beklagten – eine Partnervermittlung – alles Erdenkliche getan hatte, um dem Merkmal einer „für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingung“ (§ 305 Abs. 1 BGB) zu entgehen. Die letztendlich unwirksame Klausel im Wortlaut nebst gerichtlichen Erwägungen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 04.03.2009, Az. 5 U 62/08
    §§ 307 BGB; § 3, 7, 8 UWG; 4a BDSG; 9 AGBG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Werbeanrufe, die auf einer ungenügenden schriftlichen Einwilligung beruhen, unzulässig sind. Vorliegend bewarb das beklagte Unternehmen Zeitschriftenabonnements per Telefon. Vorausgegangen war eine Gewinnspielaktion, bei der Kunden Gewinnspielkarten ausfüllen konnten. Unter der Zeile für die Telefonnummer fand sich folgende Erklärung: „Tel. (z.B. zur Gewinnbenachrichtigung u. für weitere interessante telef. Angebote der Z GmbH)“. Die Angabe der Telefonnummer wurde sodann als Einwilligung in Werbeanrufe gewertet. Der vorformulierte Text verstößt jedoch nach Auffassung des Gerichts gegen § 307 BGB und lässt damit die gesamte Einwilligung unwirksam werden. Grund dafür ist, dass die vorformulierte Erklärung weit über den Zweck des Gewinnspiels hinausgeht. Sie erfasst Angebote aus allen Dienstleistungsbereichen und u.U. sogar von anderen Firmen. Ob eine vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung möglicherweise grundsätzlich unzulässig ist, ließ das OLG dahinstehen; diese Frage wird aber bereits in der Rechtsprechung des BGH diskutiert.

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