Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Krefeld: Darf ein Uhrenhersteller das auftragsgemäß individuell gefertigte Uhrenwerk auch als Vorlage für andere, selbst vertriebene Uhrwerke nehmen? / Vorlagebeschlussveröffentlicht am 20. Oktober 2014
LG Krefeld, Beschluss vom 27.09.2012, Az. 12 O 28/12 = Az. 11 O 159/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 18 UWG, § 823 Abs. 2 BGB, Art. 267 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 AEUV, Art. 5 Nr. 1 EuGVVODas LG Krefeld hat dem EuGH eine Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, um klären zu können, ob ein im Ausland ansässiger Uhrenhersteller das auftragsgemäß für ein deutsches Unternehmen individuell gefertigte Uhrenwerk auch als Vorlage für andere, selbst vertriebene Uhrwerke nehmen darf. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Vorlagebeschluss an den EuGH wegen vier Fragen zur Neuregelung des Glückspielrechts in Schleswig-Holsteinveröffentlicht am 28. Januar 2013
BGH, Beschluss vom 24.01.2013, Az. I ZR 171/10
Art. 56 AEUV, GlüStV 2012Der BGH hat beschlossen, dem EuGH in Bezug auf den Schleswig-Holsteiner Sonderweg zum Glücksspielstaatsvertrag vier Fragen zur Entscheidung vorzulegen, wobei der Senat auch den jüngsten Absichtsbekundungen der neuen Landesregierung Rechnung trägt. Zur Pressemitteilung Nr. 12/2013: (mehr …)
- BGH: Doch Widerrufsrecht bei Gas- und Stromverträgen? / Vorlage an den EuGHveröffentlicht am 26. März 2009
BGH, Beschluss vom 18.03.2009, Az. VIII ZR 149/08
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 Fall 3 BGB, Art. 6 Abs. 3 Spiegelstrich 3 Fall 3 der FernabsatzrichtlinieDer BGH hat in diesem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof die Frage aufgeworfen, ob es bei Fernabsatzverträgen über Gas- und Stromversorgung für Verbraucher doch ein Widerrufsrecht geben sollte. Das Bürgerliche Gesetzbuch konstatiert beim Widerrufsrecht von Waren u.a. eine Ausnahme für Waren „die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“. Die auf den ersten Blick eindeutige Ausnahme wirkte auf das oberste Bundesgericht nach näherer Überlegung nicht mehr so eindeutig, da nach deutschem Recht gerade für die Fälle einer Vertragsabwicklung, bei der die Ware nicht zurückgewährt werden kann, das Institut des Wertersatzes besteht. Nun soll der EuGH entscheiden, wie die Fernabsatzrichtlinie hinsichtlich der oben genannten Ausnahme zum Widerrufsrecht auszulegen ist. (JavaSkript-Link: BGH-Pressemitteilung).
- BGH: Wenn die Gewährleistungspflichten des Onlinehändlers für diesen unverhältnismäßig werden / Vorlagebeschluss an EuGHveröffentlicht am 23. Januar 2009
BGH, Beschluss vom 14.01.2009, Az. VIII ZR 70/08
§ 439 Abs. 3 BGBHäufig stellt sich für den Käufer einer Ware, die sich im Nachhinein als mangelhaft erweist, die Frage, ob er den Verkäufer auch für weitere Kosten in Regress nehmen kann. Dies ist dann problematisch, wenn die „weiteren Kosten“ den Wert der Ware um ein Vielfaches übersteigen, etwa Ein- und Ausbaukosten. Gemäß § 439 BGB gilt: „Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.“ Der BGH hat nach einer Pressemitteilung (8/09 vom 14.01.2009) dem EuGH per Vorlagebeschluss eine Anfrage zur Auslegung der Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) gestellt (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Pressemitteilung).
(mehr …) - BGH: Lang erwartete Entscheidung über Erstattung von Hinsendekosten nach Widerruf per Vorlagenbeschluss an den EuGH vertagtveröffentlicht am 1. Oktober 2008
BGH, Beschluss vom 01.10.2008, Az. VIII ZR 268/07
Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EGDie lange erwartete Entscheidung des BGH zu der Frage, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft wohl gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware an ihn belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet, ist vertagt worden. Der BGH hat die Rechtsfrage per Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) übermittelt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des BGH vom heutigen Tage hervor (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Hinsendekosten). Interessanterweise hat der Senat durchblicken lassen, dass er derzeit nicht erkennen könne, dass ein Anspruch des Käufers auf Erstattung der Kosten der Zusendung der bestellten Ware nach den Bestimmungen des deutschen Rechts gegeben sei. (mehr …)
- BGH: Vorlagebeschluss an EuGH zur Angabepflicht einer Telefonnummer im Impressumveröffentlicht am 15. August 2007
BGH, Beschluss vom 26.04.2007, Az. I ZR 190/04
§§ 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 5 Satz 1 Nr. 2 TMG, Art. 5 Abs. 1 lit. c der EU-RL 2000/31, Art. 234 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 EGVNachdem das OLG Köln (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 13.02. 2004, Az. 6 U 109/03) entschied, dass ein Impressum eine Telefonnummer aufzuweisen habe, das OLG Hamm (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 17.03.2004, Az. 20 U 222/03) diese Rechtsauffassung aber nicht teilte, hat sich nunmehr der Bundesgerichtshof dieser Rechtsfrage annehmen können und dem Europäischen Gerichtshof mit der Bitte um eine Vorabentscheidung vorgelegt.
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