Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG München: Dem Heise-Verlag ist die Verlinkung auf Kopierschutzsoftware untersagtveröffentlicht am 18. Mai 2009
OLG München, Urteil vom 23.10.2008, Az. 29 U 5696/07
§§ 95 a UrhG, § 823 Abs. 2, 830 Abs. 2 UrhGIn dem langwierigen Verfahren des Heise-Verlags gegen die Filmindustrie hat das OLG München erneut gegen den Verlag entschieden. Die Filmindustrie hatte Heise auf Unterlassung in Anspruch genommen, nachdem Heise in seinem Newsdienst auf eine Software zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen auf Film-DVDs verlinkt und recht deutliche Aussagen zur Verwendung der Software gemacht hatte. Zitat (19.01.2005): (mehr …)