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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. November 2012

    OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012, Az. 13 U 60/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 78 AMG; § 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 91a ZPO

    Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Apotheker, der seinen Kunden einen Rabatt auf preisgebundene Arzneimittel gewährt, indem er die Medikamente aus einer niederländischen Apotheke zu einem günstigeren Preis bezieht und die Differenz dem Kunden als Warengutschein gutschreibt, wettbewerbswidrig handelt. Es komme nicht darauf an, ob die Preisgestaltung der ausländischen Apotheke zulässig ist, sondern allein darauf, dass der deutsche Apotheker die Arzneimittel beziehe und diese dann an die Kunden abgebe. Dabei sei die Preisbindung in jedem Fall zu beachten. Bei Einsparungen von 2,50 EUR bis hin zu 15,00 EUR handele es sich auch nicht um eine geringwertige (erlaubte) Beigabe. Zum Volltext der Entscheidung:

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