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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2015

    AG Koblenz, Urteil vom 19.02.2015, Az. 152 C 2936/14
    § 97 Abs. 1, Abs. 2 UrhG, § 97a UrhG, § 296 Abs. 1 ZPO

    Das AG Koblenz hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, der des illegalen Filesharings bezichtigt wird, das gegen ihn geführte Gerichtsverfahren verliert, wenn er sich im Rahmen der Klageerwiderungsfrist zu den streitgegenständlichen Vorwürfen nicht äußert, sondern es vorzieht, erst im Gerichtstermin zu der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung vorzutragen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 6. Juni 2014

    BGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az. I ZR 176/13
    § 26 Nr. 8 EGZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Beschwerdewert für die Nichtzulassungsbeschwerde an Umständen zu messen ist, die bereits in den Vorinstanzen vorgetragen sein müssen. Die Beschwerdeführerin hatte vorliegend geltend gemacht, wenn sie die Unterlassungsverpflichtung umsetze, entstünden ihr allein schon durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf den von ihr vertriebenen Produkten bei jedem Produkt Kosten in Höhe von umgerechnet 26.541 EUR fu?r die Anfertigung und Installation einer neuen Gussform. Dies sei bei der Bemessung des Werts für die Nichtzulassungsbeschwerde zu berücksichtigen. Der Senat sah den notwendigen Beschwerdewert nicht erreicht. Es sei nicht ersichtlich und insbesondere von der Beschwerde nicht dargelegt worden, dass die Beklagte auf diese mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgebrachten Umstände auch schon in den Vorinstanzen hingewiesen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Januar 2013

    LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.10.2012, Az. 2-3 O 152/12, 2-03 O 152/12
    § 138 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 106 Abs. 1 UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Anschlussinhaber nach einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen illegalen Filesharings den Rechteinhaber nicht darauf hinweisen muss, dass der Internetanschluss usprünglich bei einem Subprovider auf den Namen seines Sohnes angemeldet war, bevor er den Anschluss übernahm, um so „die Dunkelheiten aufzuklären, die sich aus den widersprüchlichen Auskünften des Netzbetreibers einerseits und des Subproviders andererseits ergeben.“ Die Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO der Partei ende vielmehr dort, wo sie gezwungen wäre, eine ihr zur Unehre gereichende Tatsache oder eine von ihr begangene strafbare Handlung zu offenbaren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 241/09
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2; 2 Abs. 2; 97 UrhG; §§ 670, 1004 BGB

    Das LG Köln hat in diesem Urteil entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses zur Verantwortung für illegales Filesharing gezogen werden kann, wenn er mit einer bestimmten IP-Adresse in Verbindung gebracht werden könne. Diese liefere ein Indiz dafür, dass der Urheberrechtsverstoß von dem Inhaber des Anschlusses oder in dessen Verantwortung als Störer begangen worden sei. Sodann sei es Sache des Anschlussinhabers, die vorgetragenen Ermittlungen und insbesondere deren Ergebnisse hinreichend substantiiert zu bestreiten. Dies erfolge nicht, wenn er sich schemahaft mit den Argumenten einer im Internet öffentlich verfügbaren „Mustererwiderung“ verteidige und sich im Übrigen in verschiedenen Verfahren zum gleichen Sachverhalt unterschiedlich einlasse. (mehr …)

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