Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Tempelhof-Kreuzberg: Bei vorzeitiger Beendigung des Mobilfunk-Vertrags hat Anbieter Anspruch auf Schadensersatz, der um ersparte Aufwendungen (50 %) zu kürzen istveröffentlicht am 12. Februar 2015
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 04.12.2014, Az. 23 C 120/14
§ 252 BGB, § 314 BGB, § 628 Abs.2 BGBDas AG Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass bei vorzeitiger Kündigung eines Mobilfunk-Vertrages der Telekommunikationsanbieter Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns hat, jedoch dieser, auf Grund der ersparten Aufwendungen, um 50 % des berechneten monatlichen Pauschalpreises zu reduzieren ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)