Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Negative eBay-Bewertung mit wahrem Tatsachenkern muss nicht gelöscht werdenveröffentlicht am 14. November 2014
LG Bonn, Urteil vom 24.06.2014, Az. 8 S 23/13
§ 280 BGB, § 823 BGB, § 824 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass eine negative eBay-Bewertung, die im Kern eine zutreffende Tatsachenbehauptung enthält, nicht zurückgenommen oder korrigiert werden muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Kritik zulässig, solange es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt – Call-In-Showsveröffentlicht am 30. November 2010
LG Hamburg, Urteil vom 11.10.2010, Az. 325 O 85/10
§§ 823, 1004 BGB (analog) i.V.m. §§ 185, 186 StGB und §§ 823, 1004 BGB (analog)Das LG Hamburg hat entschieden, dass die auf einer Internetseite geübte Kritik an einer so genannten TV-Call-In-Show – einer Fernsehsendung, in der Zuschauer anrufen können, um Gewinne zu erhalten – zulässig ist, wenn es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt. Die Aussage, dass Umschläge mit Rätsellösungen im Lauf einer Sendung verschwinden würden, sowie eine Reihe weiterer Anschuldigungen seien nicht rechtswidrig, wenn diese durch entsprechenden Sachvortrag sowie einen Mitschnitt der betreffenden Sendung(en) bewiesen werden könnten. Ausgehend davon, dass die Lösungsumschläge vom Zuschauer unbeobachtet zeitweise verschwänden bzw. den Platz wechselten, ist die mit der in dem Antrag zu 1.1.b) bezeichneten Äußerung gestellte Frage „Wenn bei xxx alles fair und transparent zugeht, wie kann es dann sein, dass Lösungsumschläge mitten in der Sendung plötzlich verschwinden,…“ zulässig. Zwar werde damit in Frage gestellt, dass es in den Sendungen fair und transparent zugehe. Für diese als Meinungsäußerung zu qualifizierende Äußerung gebe es aber hinreichend sachliche Anknüpfungspunkte. Denn wenn Lösungsumschläge „verschwänden“ bzw. den Platz wechselten, ohne dass der Zuschauer nachvollziehen könne, wie es dazu gekommen sei, so sei dies jedenfalls eine nichttransparente Spielgestaltung, und es dürfe im Hinblick darauf auch in Frage gestellt werden, ob die Spielgestaltung tatsächlich fair sei.
- BGH: Die Verjährung von Unterlassungsansprüchen wegen Kreditschädigung beginnt erst mit der gesicherten Erkenntnis der Unwahrheitveröffentlicht am 15. April 2010
BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. I ZR 82/07
§§ 4 Nr. 8 Halbs. 1; § 11 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Ansprüche aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Behauptung einer unwahren Tatsache erst dann zu verjähren beginnen, wenn die Unwahrheit der Behauptung gesichert sei. Die Klägerin hatte die Beklagten erfolglos zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der Behauptung aufgefordert, bei den Obstbränden der Klägerin sei von einem hohen bzw. von einem erhöhten Anteil Methylalkohol auszugehen. Die Beklagte äußerte die Rechtsansicht, der Anspruch sei verjährt. Der Kläger behauptete, die Verjährung habe nicht bereits begonnen, als er von der Behauptung Kenntnis erlangt habe, sondern erst, nachdem er die Untersuchungsergebnisse eines chemischen Labors zu den Inhaltsstoffen seines Obstbrandes erhalten habe. In diesem Zusammenhang führte der BGH u.a. Folgendes aus: (mehr …) - LG Köln: Wenn der frech-dreiste eBay-Käufer vom Verkäufer negativ bewertet wirdveröffentlicht am 24. Juni 2009
LG Köln, Urteil vom 10.06.2009, Az. 28 S 4/09
§§ 241 Abs. 2, 280, 823 Abs. 1, 1004 BGBDas LG Köln hat in diesem Fall einer Frau den Wunsch verwehrt, die negative eBay-Bewertung „nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten – frech & dreist!!!“ von ihrem eBay-Konto gerichtlich entfernen zu lassen. Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin liege bereits deshalb nicht vor, da der eBay-Account auf den Ehemann der Klägerin angemeldet sei und die Klägerin selbst insofern nicht erkennbar von der Äußerung betroffen sei. Darüber hinaus habe der Beklagte keine unwahren Tatsachen behauptet. Die Äußerungen stellten auch keine unzulässige Schmähkritik dar. Interessanterweise behandelte das LG Köln und zwar sehr detailliert auch die Frage, inwieweit eine Entfernung der Bewertung aus dem Aspekt der Verletzung von vertraglichen Pflichten in Frage komme. (mehr …)