Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenerwerb ist nicht zwangsläufig unlauterveröffentlicht am 27. April 2011
BGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 4/06 (Millionen-Chance II)
§ 3 Abs. 1, § 4 Nr. 6 UWG 2008; Art. 5 Abs. 2 Richtlinie 2005/29/EGDer BGH hat entschieden, dass die Verbindung des Erwerbs von Waren mit einem Gewinnspiel nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig ist. Vorliegend konnten die Kunden eines Supermarktes beim Erwerb von Waren Bonuspunkte sammeln. Für jeweils 20 Bonuspunkte bestand die Möglichkeit, kostenlos an Lotto-Ziehungen teilzunehmen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hielt dies für unzulässig. Der BGH folgte dieser Auffassung nicht, nach Berücksichtigung der UWG-Änderungen nach 2008 und der Europäischen Rechtslage. Die Kopplung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft sei nur dann unlauter, wenn sie im Einzelfall eine irreführende Geschäftspraxis darstelle oder den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspreche. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:
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