IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2013

    Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die aktuelle urheberrechtlich motivierte Abmahnwelle der Kanzlei Urmann + Collegen / U+C (hier) zu mindestens einem Trittbrettfahrer geführt hat. Der Betreffende versendet E-Mails, die angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei U + C stammen. Als Anlage zu der E-Mail findet der Empfänger ein sog. ZIP-Archiv mit „Beweisdaten sowie die Bankdaten“. Beim Öffnen / Entpacken des Archivs wird ein Windows-Virus aktiviert, der den Nutzer-PC befällt. Bitte prüfen Sie genauestens, ob es sich um eine Spam-E-Mail handelt oder tatsächlich um eine Abmahnung der Kanzlei U+C. Die uns vorliegenden Abmahnungen sind sämtlich per Briefpost zugestellt worden.

  • veröffentlicht am 28. Februar 2013

    AG Bonn, Urteil vom 09.01.2013, Az. 113 C 28/12
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das AG Bonn hat entschieden, dass eine negative Bewertung durch einen Käufer bei eBay mit dem Wortlaut VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!“ unzulässig ist, da hierdurch falsche Schlüsse auf das Geschäftsgebaren des Verkäufers gezogen werden können. Vorliegend hatte der Käufer vor Abgabe seiner Bewertung keinen Kontakt zum Verkäufer aufgenommen und einen möglichen Defekt gemeldet. Gleichwohl erwecke der Wortlaut der Bewertung (zweimal die Warnung „Vorsicht“ sowie der Gebrauch zahlreicher Ausrufezeichen) den Eindruck, dass der Verkäufer nicht willens oder nicht fähig sei, funktionierende Geräte zu liefern. Dies sei jedoch unstreitig nicht der Fall. Was wir davon halten? Eine geharnischte Bewertung bei eBay sollte nicht beim ersten Ärger abgefeuert, sondern wohldurchdacht werden, da jedenfalls das AG Bonn auch „zwischen den Zeilen“ liest – in diesem Fall wohl zu Recht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. April 2012

    BGH, Urteil vom 24.04.2012, Az. XI ZR 96/11
    § 280 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass Bankkunden, die beim Online-Banking einem Pharming-Angriff zum Opfer fielen, u.U. zu Unrecht überwiesene Beträge nicht von der Bank erstattet erhalten. Ist die Bank ihrer Pflicht zur Bereitstellung eines möglichst wenig missbrauchsanfälligen Systems des Online-Banking nachgekommen und hat keine Aufklärungs- oder Warnpflichten verletzt, besteht kein Rückzahlungsanspruch des Kunden. Gibt der Kunde trotz Warnhinweises auf der vermeintlichen Online-Banking-Seite nach Aufforderung 10 Tan-Nummern ein, handele er fahrlässig. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 50/2012:

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  • veröffentlicht am 30. Dezember 2011

    Wir hatten darüber berichtet, dass mittels einer sog. Brute-Force-Attacke gegen das Wifi Protected Setup (WPS) PIN-Codes von WLAN ermittelt werden können, um die WPA/WPA2-Passwörter zu entschlüsseln (hier). Nunmehr hat das Unternehmen Tactical Network Solutions eine Open-Source-Software namens „Reaver v1.1“ vorgestellt, die diesen Angriff automatisiert durchführt (hier). Ein erfolgreicher Angriff soll zwischen 4 und 10 Stunden dauern, Stimmen gehen davon aus, dass dies auch in der Hälfte der Zeit möglich sei. Was wir davon halten? Der Nachbar hält sich ungewöhnlich lange vor Ihrem Wohnzimmerfenster auf? Ihre Grundstückseinfahrt ist durch fremde Fahrzeuge zugeparkt? Dann ist es Zeit, an Ihrem WLAN-Router WPS zu deaktivieren oder – wo dies routerbedingt nicht möglich ist – Mutters altes LAN-Kabel durch das Treppenhaus zu verlegen. Ist dies alles zu spät, sollten Sie uns anrufen, damit wir Ihre Filesharing-Abmahnung einem sachgerechten Ende zuführen (Kontakt).

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEinen bemerkenswerten Bericht hat Golem zum Thema Brute-Force-Attack von WLAN-Routern veröffentlicht. Laut Stefan Viehböck, Student an der FH-Hagenberg, betreffen die von ihm entdeckten Sicherheitslücken fast alle aktuellen Router, da seit geraumer Zeit praktisch alle Geräte standardmäßig mit dem hier anfälligen aktivierten WPS ausgeliefert werden. Zum Bericht (hier). Was wir davon halten? Wenn ein Internetanschlussinhaber nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung behauptet, er habe die Datei(en) nicht heruntergeladen, muss dies nicht eine bloße Schutzbehauptung sein. Die Möglichkeiten, WLANs auch bei ordnungsgemäßer Sicherheitseinstellung zu hacken, wachsen offensichtlich täglich.

  • veröffentlicht am 4. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn einer aktuellen Presseitteilung warnt die GEMA vor sog. „Scareware“ / einem Trojaner, mit dem Computer infiziert werden und für angebliche Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken eine „Mahngebühr“ in Höhe von 50,00 EUR, zahlbar per uKash, verlangt wird. Dabei werden illegal Logo und Layout der Verwertungsgesellschaft eingesetzt, um die PC-Nutzer einzuschüchtern. Die Schadsoftware wird ohne Wissen des Nutzers beim Internetsurfen auf dem jeweiligen PC des Nutzers installiert, öffnet nach der Installation ein bildschirmfüllendes Fenster und blockiert die weitere PC-Nutzung mit folgender Meldung –  Zitat aus der Pressemitteilung der GEMA vom 04.11.2011 -: „„Auf Ihrem Computer wurden illegal heruntergeladene Musikstücke („Raubkopien“) gefunden.“ Weiter heißt es im Text der Scareware [Die Rechtschreibfehler sind Teil des Orginaltextes]: „Um die Sperre aufzuheben und weiteren Strafrechtlichen konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sind Sie verpflichtet eine Mahngebühr in Höhe von € 50,- zu bezahlen.Was wir davon halten? Nehmen Sie die Zahlung mal nicht vor. Es handelt sich um das gleiche Strickmuster wie bei den gefälschten Filesharing-Abmahnungen, welche angeblich von der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte stammen sollten (hier).

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2011

    Die Rechtsanwaltskammer Hamburg warnt in ihrem aktuellen Schnellbrief 16/2011 vor neuen Betrugsversuchen der sog. Nigeria-Connection, welche sich gegen Rechtsanwaltskanzleien richtet. Den Betrugsversuch beschreibt der Kollege Axel Neelmeier (Schulze Noack Bärwinkel) wie folgt: „Der Ablauf der Tat war vermutlich wie folgt geplant: Wir erhalten einen Verrechnungsscheck über 500.000,00 USD, den wir zum Einzug geben und der uns bedingungsgemäß am nächsten Banktag gutgeschrieben wird („Eingang vorbehalten“). Sodann werden wir gebeten, wegen des dringenden Liquiditätsbedarfes der Mandantin den Fremdgeldbetrag schnellstmöglich an diese weiterzuleiten, dabei jedoch unser Honorar einzubehalten. Wenige Tage später käme der Rückscheck und wir säßen auf einem Schaden von einer halben Million USD.“ Der Betrugsversuch mag keineswegs vorschnell als leicht durchschaubar abgetan werden. Die „Vorarbeiten“ zur Glaubhaftmachung des Mandatsanliegens hatten es, aus unserer Sicht, durchaus in sich, wenngleich für diesen Angriff als Opfer vor allem Großkanzleien mit internationalem Zuschnitt in Betracht kommen dürften.

  • veröffentlicht am 12. September 2011

    Die Warnung des ULD (hier) aufgreifend, hat nun auch die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in einem Brief an alle Bundesministerien zum Verzicht auf Facebook-Konten aufgerufen. „Nach eingehender rechtlicher Prüfung halte ich es für unabdingbar sicherzustellen, dass der Facebook-Button auf regierungsamtlichen Internetseiten in unserer jeweiligen Verantwortung nicht verwendet wird“ (hier).

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Verband Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.V. (DiWiSH) hat die jüngste Warnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD, hier) scharf kritisiert. Der Verband sieht laut eigener Pressemitteilung vom 22.08.2011 (hier) in der „Anti-Facebook-Kampagne von Dr. Thilo Weichert weitreichende negative Konsequenzen für Unternehmen in Schleswig-Holstein.“ Mit seinen Forderungen schieße Weichert „weit über das Ziel hinaus“ und schwäche die Vermarktungsmöglichkeiten schleswig-holsteinischer Unternehmer. Die DiWiSH beanstandet das Fehlen eines ehrlichen Abwägens datenschutzrechtlicher Bedenken mit dem Informationsinteresse der Bürger und dem Kommunikationsinteresse der Unternehmen: „Jeder Bürger hat die freie Entscheidung, ob er ein Facebook-Profil betreibt und einen Like-Button anklickt. Ich wünsche mir einen datenschutzrechtlich aufgeklärten Bürger und keine Datenschutzbestimmungen, die in dieser Form hanebüchen sind.“ so Sören Mohr, 1. Vorsitzender des Verbandes.

  • veröffentlicht am 15. August 2011

    Derzeit werden im Namen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte ausgestellte Filesharing-Abmahnungen versendet. Zugleich ist es allerdings auch möglich, dass echte Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen werden. Die Echtheit der Abmahnung sollte im Zweifel mit Hilfe eines Rechtsanwalts geklärt werden. Wir helfen gerne weiter (Kontakt: http://www.filesharing-rechtsanwalt.de/kontakt). Die geforderte Bezahlung per Ukash ist überaus ungewöhnlich und dürfte als erstes Indiz für eine gefälschte Abmahnung gelten. Der Wortlaut der E-Mail unter dem Betreff „Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung“ lautet:
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