Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Die Werbung mit einem nicht vorhandenen Standort ist unzulässigveröffentlicht am 6. August 2015
OLG Celle, Urteil vom 07.07.2015, Az. 13 W 35/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Betrieb mit einem weiteren Standort wirbt, der tatsächlich nicht betrieben wird. Diese Täuschung sei auch geschäftlich relevant, da der Verkehr bei Treffen einer Entscheidung auch Wert auf Ortsnähe (z.B. bei Handwerksbetrieben wegen Anfahrtskosten) und Betriebsgröße lege. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Ein Abschlussschreiben nach einstweiliger Verfügung löst nur dann eine weitere Geschäftsgebühr aus, wenn eine angemessene Wartezeit verstrichen istveröffentlicht am 13. November 2012
KG Berlin, Urteil vom 03.08.2012, Az. 5 U 169/11
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, § 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Kosten eines anwaltlichen Abschlussschreibens nur dann als „erforderliche Aufwendung“ nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten sind, wenn dessen Versendung eine angemessene Wartezeit vorausgegangen ist. Die Entscheidung gibt einen ÜBerblick über die in der Rechtsprechung angenommene Wartezeit, die regelmäßig zwischen 2 – 4 Wochen liegen soll. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)