IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2009

    Aus dem Giftschrank von Eolas Technologies ist kürzlich wieder das US-Patent mit der Nr. 5,838,906 entstiegen. In Gebrauch hat es nunmehr der Kollege McKool (sic!), der mit dem Patent nahezu gegen die gesamte namhafte US-Softwareindustrie zu Felde zieht. Seit Anfang Oktober 2009 verklagt McKool’s Kanzlei für Eolas Technologies 23 US-Konzerne, darunter Adobe, Amazon, Apple, eBay, Google, Sun Microsystems, Texas Instruments und Yahoo und beruft sich auf dasselbe Patent und weitere, ähnliche Schutzrechte, die allesamt eine Technologie betreffen, wie der Onlinedienst Golem zu berichten weiß: Ein patentiertes Verfahren zur Einbettung und Anzeige dynamischer Inhalte in Webseiten. Brisant: Bereits im August 2003 war Microsoft von einem Bezirksgericht in Chicago wegen Verletzung des Patents zu einer Zahlung von rund 520 Mio. US-Dollar verurteilt worden. Manch einer wird sich nun ratlos fragen, ob er angesichts der düsteren Nachrichten nicht eine kleinere Reserve zur Prozessfinanzierung auf Seite legen sollte.
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  • veröffentlicht am 25. Juni 2009

    OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2009, Az. 4 U 1173/08
    §§ 3, 5, 8 Abs. 1, 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Provider von E-Mail-Diensten bei Kunden nicht mit verdeckt kostenpflichtigen Zusatzdiensten werben darf. Im vorliegenden Fall konnte der Werbeadressat nach Einloggen in seinen E-Mail-Account durch das Betätigen eines vom Provider vorgehaltenen Textfeldes mit der Bezeichnung „Dankeschön auspacken“ eine Club-Mitgliedschaft bei dem Provider bestätigen, wobei sich die dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch um 12 Monate zum Preis von 5,00 Euro pro Monat verlängerte, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigte. Jeder Kunde des Providers wurde über diese Werbefläche zu seinem E-Mail-Account zwangsgeführt, wobei der Kunde hierzu eine eher kleine Taste unterhalb der großflächigen Werbeanzeigen („Weiter zu Freemail“) anklicken musste (s. Abb. unten). Der Bundesverband Verbraucherzentrale hatte die Beklagte erfolglos abgemahnt. Die gesamte Gestaltung der Werbung erwecke den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft angeboten werde. Zudem verstoße die Nennung nur des Monatspreises für die Clubmitgliedschaft gegen die Preisangabenverordnung, da der Endpreis, der für die Leistung insgesamt zu zahlen sei, nicht genannt werde. Das Oberlandesgericht bestätigte die Verurteilung des Providers auf Unterlassung und Zahlung.
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  • veröffentlicht am 20. März 2009

    Hat er oder hat er nicht? shoppingzweinull weist auf einen delikaten Fall von frappierend übereinstimmenden Websites hin. „In the right corner …“: der thüringische Ministerpräsident Althaus und („in the left corner …“) der US-amerikanische Präsident, nun ja, Präsidentschaftsbewerber. Vergleichen Sie selbst, soweit Sie es noch können: Hier die Website Dieter Althaus (Althaus) und hier die alte, aus dem Wahlkampf stammende Website Barack Obamas (Obama), oder gehen Sie einfach zu shoppingzweinull (Blog). Jetzt mag jemand kommen und auf zwei bekannte Gerichtsentscheidungen zum urheberrechtlichen Schutz von Webdesign hinweisen (OLG Düsseldorf, OLG Hamm). Demgegenüber könnte der extrem internet-affine und dementsprechend professionell aufgestellte Obama aber mit dieser Entscheidung punkten (OLG Rostock). Davon jetzt mal abgesehen, Herr Althaus: Was haben Sie denn da für eine kreative Internetcrew angeheuert?

  • veröffentlicht am 13. März 2009

    Wie heise.de vermeldet, wurden am 10.03.2009 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. zehn Objekte durchsucht (Java Script-Link: heise1). Hintergrund, so heise.de, war der Geschäftsbetrieb des Unternehmens Go Web Ltd., die viele Angeobte betreibe, für die vorher Online Content Ltd. und Net Content Ltd. verantwortlich gewesen seien, als deren „Director“ seinerzeit Michael Burat fungiert habe (JavaScript-Link: heise2). Gegen Michael Burat als Director der Online Content Ltd. hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nach Mitteilung des Wiesbadener Kuriers Anklage wegen Betrugsverdachts eingereicht (JavaScript-Link: Wiesbadener Kurier). Bei vielen „Abzock-Sites der ‚Go Web‘ “ tauchten im Impressum mittlerweile die Namen Villiam und Robert Adamca als Verantwortliche auf, so heise.de, weshalb bei diesen beiden Personen auch Durchsuchungen durchgeführt worden seien. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft Firmenräume des von Michael Burat geführten Unternehmens RA Office GmbH durchsucht, deren Website zur Zeit offline ist. In Zusammenhang mit der Online Content Ltd. war die Rechtsanwältin Katja Günther unrühmlich ins Rampenlicht gerückt (Link: Katja Günther).

  • veröffentlicht am 19. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLaut einer Studie von Dr. Schwarz Consulting gehören für das Jahr 2009 bestimmte Marketinginstrumente zum Must-have, während andere Tools an Bedeutung verlieren. SEM-Suchwortanzeigen (Search Engine Marketing), Mobile Marketing und Web 2.0 Portale (Video- und Social-Bookmark-Portale sowie Social-Web-Communities, z.B. StudiVZ, WKW oder Xing) zählen eindeutig zu den Favoriten, mit großem Vorsprung vor dem Affiliate-Marketing, welches in den letzten Jahren in rechtlicher Hinsicht Grenzen aufgezeigt bekam (? Klicken Sie bitte auf diese Links: LG Potsdam, OLG Köln, OLG München). Weblogs, Web-Controlling und Banner-Werbung sollen dagegen zu den zukünftigen No-Go’s des Onlinemarketings gehören (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: absolit).

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2008

    Trotz der anhaltenden Finanzkrise und vorausgesagter Konsumflaute erfreut sich der Onlinehandel wachsender Beliebtheit. Einer Stude des IT-Branchenverbands Bitkom und des Forsa-Instituts zufolge planen mehr als 10 Millionen Deutsche, ihren Geschenke-Kauf im Internet vorzunehmen. Weitere acht Millionen seien an Weihnachts-Shopping im Internet zumindest interessiert. Vor allem junge Erwachsene ordern laut Studie ihre Weihnachtsgeschenke im Netz. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Onlinehandel).

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Administration einer Website umfasst aus Sicht des Onlinehändlers nicht nur die Sammlung von Daten und das Auswerten des Kundenverhaltens auf der Website. Vielmehr sollte der Onlinehändler auch in der Lage sein, die Prozesse auf seiner Website messen und demgemäß auch steuern zu können. Dieser Teil der Website-Verwaltung ist auch als Web Analytics, Web Controlling oder Traffic-Analyse bekannt. Der BITKOM e.V. hat zu diesem Thema eine Best-Practice-Studie eingestellt, die im .pdf-Format kostenlos heruntergeladen werden kann (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Webanalytics).

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