Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Düsseldorf: Der Erwerb eines einfachen Nutzungsrechts an einem Foto für einen Internetauftritt umfasst auch den Verweis auf den Auftritt von einer zweiten Domainveröffentlicht am 19. September 2013
AG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013, Az. 57 C 14411/12
§ 97 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass das Nutzungsrecht an einem Foto nicht überschritten wird, wenn der Webauftritt, für den das Foto bestimmt ist, von einer zweiten Domain adressiert wird. Dies stelle keine erweiterte Nutzung dar, für die der Urheber Schadensersatz geltend machen könne. Zum Volltext der Entscheidung: