IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Juni 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 15.05.2014, Az. III ZR 368/13
    § 242 Cd BGB, § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB, § 312d Abs. 1 BGB [Fassung vom 02.01.2002], § 355 BGB [Fassung vom 29.07.2009]

    Der BGH hat entschieden, dass die bloße Vorhaltung einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite nicht ausreichend ist. Die Belehrung müsse dem Verbraucher auch in Schriftform (E-Mail, Fax oder Brief) mitgeteilt werden. Dies könne auch nicht durch ein zwingendes Kontrollkästchen in einem Online-Anmeldeformular („Widerrufserklärung ? Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?“) ersetzt werden. Eine solche Konstruktion sei unwirksam, da sie zum Nachteil des Verbrauchers von der gesetzlichen Regelung abweiche. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 164/12
    § 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die konkrete Benutzung einer „Tippfehler-Domain“ (hier: wetteronlin.de) unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstoßen kann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der eigentlich gewünschten Website befindet. Die Verpflichtung zur Löschung kann der Inhaber der Tippfehler-Domain allerdings dadurch umgehen, dass er den unter der betreffenden Domain dargestellten Inhalt anpasst. Zur Pressemitteilung Nr. 10/2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Januar 2014

    BGH, Urteil vom 04.07.2013, Az. I ZR 39/12
    § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 19a UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Webseiten-Betreiber, der fremde (von einem Nutzer bereit gestellte) Inhalte veröffentlicht, für diese im Falle von Urheberrechtsverletzungen haftet. Dieser Fall sei zu unterscheiden von Hosting-Diensten, wo Nutzer selbst Inhalte hochladen könnten. Könne nur der Betreiber Inhalte veröffentlichen, habe er die Kontrolle darüber, unabhängig davon, woher die Inhalte stammen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Oktober 2013

    BGH, Urteil vom 17.07.2003, Az. I ZR 259/00
    § 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 87b UrhG, § 1 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat in dieser älteren (mittlerweile Klassiker-) Entscheidung entschieden, dass durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen wird. Der Link selbst stelle noch keine Vervielfältigungshandlung dar. Im Übrigen ermögliche ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen könne. Es sei seine Entscheidung, ob er das Werk trotz der Möglichkeit, dass nach Abruf auch rechtswidrige Nutzungen vorgenommen werden, weiter zum Abruf bereithalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 29.05.2013, Az. 6 U 220/12
    § 2 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 LFGB, § 12 LFGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das reine Vorhalten von Informationen auf einer Internetseite über alternative Heilmethoden keine geschäftliche Handlung darstellt und somit nicht wettbewerbswidrig ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn ein Fremdunternehmen, welches entsprechende Produkte vertreibe, dort verlinkt sei. Vorliegend hatte die Beklagte u.a. mit den Phrasen „Seelische Gesundheitsvorsorge … Akutbehandlung psychischer Stress- Situationen und Lebenskrisen … Begleitbehandlung akuter und chronischer Krankheiten (ergänzend zur spezifischen Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker) // Cherry Plum / Die Gelassenheitsblüte / vom inneren Druck … zur Entspannung“ über die Bach-Blüten-Lehre informiert. Durch die Verlinkung werde auch kein fremder Wettbewerb des Drittunternehmens gefördert bzw. es liege jedenfalls kein Eigeninteresse der Beklagten daran vor. Zitat:

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  • veröffentlicht am 12. Februar 2013

    OLG Koblenz , Beschluss vom 24.01.2013, Az. 4 W 645/12
    § 406 Abs. 1 S. 1 ZPO

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Internetauftritt eines Sachverständigen bei der Beurteilung eines Ablehnungsantrags wegen Befangenheit eine wesentliche Rolle spielen kann. Vorliegend sei die Gestaltung der Homepage des Sachverständigen aus Sicht einer vernünftigen Partei geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen. Der in Augenschein genommene Internet-Auftritt sei maßgeblich geprägt von der veröffentlichten Meinung des Sachverständigen (hier: es komme infolge einer zu missbilligenden, am Gewinnstreben orientierten schlechten Organisation der Patientenversorgung in Krankenhäusern und Arztpraxen zu Patientenschädigungen). Daher sei das Ablehnungsgesuch in einem Prozess gegen Klinikbetreiber gerechtfertigt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 28.08.2008, Az. 315 O 326/08
    § 858 BGB, § 903 BGB, § 1004 BGB; § 12 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite (hier: Seite für Flugbuchungen), der in seinen dort veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms of Use“) die Nutzung des Inhalts der Webseite für bestimmte Zwecke (z.B. kommerzielle Nutzung) untersagt, einen Unterlassungsanspruch gegen Nutzer, die dieses Verbot nicht beachten, hat. Dies ergebe sich aus dem so genannten virtuellen Hausrecht, welches den Betreiber einer Webseite berechtige, die Nutzung seiner Seiten ebenso zu beschränken wie dies dem Inhaber des Hausrechts an einer körperlichen Sache zustehe. Das Gericht führte dazu aus, dass die Rechtsprechung hinsichtlich der Zulässigkeit von Zutrittsbeschränkungen bzw. zur Zulässigkeit von „Hausverboten“ grundsätzlich auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere dem Handel über Internetshops, übertragen werden könne, hierbei jedoch die Besonderheiten des Mediums „Internet“ zu berücksichtigen seien. Ein Hausverbot könne – z.B. im Zusammenhang mit Testkäufen – jedenfalls dann erteilt werden, wenn der Testkäufer sich anders als „normale“ Kunden verhalte. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 4. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 29.02.2012, Az. 5 U 10/10
    § 2 Abs. 1 UrhG, § 69a UrhG, § 19a UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Webseiten, welche einem Gebrauchszweck dienen, als Werke der angewandten Kunst dem Urheberrechtsschutz unterfallen können. Um die erforderliche Schöpfungshöhe zu erreichen, müsse allerdings eine individuelle, sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken zum Ausdruck kommen. Dabei könne auch ein geringes Maß an Eigentümlichkeit ausreichen. Vorliegend seien die Voraussetzungen für einen solchen Schutz jedoch nicht erfüllt. Z.B. könne die Farbauswahl (rot, weiß, grau) für eine gewerbliche Webseite nicht als so originell angesehen werden, dass die Klägerin diese im Rahmen eines Werkschutzes nach Urheberrecht für sich monopolisieren könnte. Zum Volltext der Entscheidung:

    1. Webseiten, die einem Gebrauchszweck dienen, können allenfalls im Bereich der angewandten Kunst und nicht dem der „reinen“ (zweckfreien) Kunst als Werk schutzfähig sein. Dies hat zur Folge, dass für die Schutzwürdigkeit der Webseite die Schutzuntergrenze höher liegt als bei einem Werk der reinen Kunst.

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  • veröffentlicht am 9. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2012, Az. 6 U 103/11
    Art. 5 Nr 3 EG-VO 44/2001, § 33 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein deutsches Gericht nicht allein deswegen örtlich und sachlich zuständig ist, weil eine bestimmte, als rechtsverletzend empfundene Aussage auf einer in englischer Sprache gehaltenen für England bestimmten Webseite zu finden ist und zwar auch dann nicht, wenn sich auf der Website anderweitig auch eine Unterseite findet, die in deutscher Sprache gehalten ist und für Deutschland bestimmt ist. Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet sei der Erfolgsort nämlich nur dann im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken solle. Mit einer sehr engen Auslegung des „Presseerzeugnisses“ erklärt der Senat die ohnehin kritische BGH-Entscheidung „New York Times“ zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Ausland (BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09 mit krit. Besprechung durch Damm, GRUR 2010, 891 f.) für nicht anwendbar; Zitat: „Hier kann man allerdings nicht so weit gehen, weil die Angebotsseite der Beklagten nicht mit der eines Presseorgans gleichzusetzen ist.“  Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 20.07.2006, Az. 13 U 65/06
    § 12 BGB

    Das OLG Celle hat bereits 2006 entschieden, dass durch die Benutzung eines fremden Namens in den so genannten Meta-Tags einer Website Namensrechte verletzt werden können. Zweck dieses Verhaltens sei es nicht, den streitgegenständlichen Namen zu nennen, sondern vorhersehbare Sucherfolge bei Anwendung von Suchmaschinen herbeizuführen. Solches Verhalten stelle den unbefugten Gebrauch eines Namens dar. Dadurch entstandene Abmahnkosten seien zu ersetzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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