IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. März 2012

    LAG Köln, Urteil vom 10.07.2009, Az. 7 Ta 126/09
    § 823 Abs. 2 BGB, § 12 a ArbGG, § 28 BDSG, § 22 KunstUrhG

    Das LAG Köln hat entschieden, dass das Bild eines Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht immer von der Unternehmens-Website zu löschen ist. Vorliegend enthielt die Gestaltung der Unternehmens-Website keinen individuellen Bezug auf die Persönlichkeit der klagenden Arbeitnehmerin. Ihr Foto als telefonierende Angestellte diente nur zu Illustrations- bzw. Dekorationszwecken und wäre von seinem Aussagegehalt her durch das Foto jeder beliebigen anderen – auch unternehmensfremden – Person in gleicher Pose austauschbar gewesen. In einem solchen Fall könne, so das Gericht, der Arbeitgeber damit rechnen, dass der abgelichtete Arbeitnehmer auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus kein gesteigertes Interesse an einer sofortigen Entfernung des Fotos habe. Er müsse den Aufwand einer Neugestaltung seiner Homepage ohne das Foto des ausgeschiedenen Arbeitnehmers vielmehr nur dann auf sich nehmen, wenn der Arbeitnehmer sich an ihn wende und dies ausdrücklich von ihm verlange. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2011

    AG München, Urteil vom 17.10.2011, Az. 142 C 32411/10 – nicht rechtskräftig
    § 670 BGB, § 677, § 683 S. 1 BGB, § 97 Abs. 2, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das AG München hat im vorliegenden Fall entschieden, dass für die urheberrechtswidrige Nutzung von Kartenmaterial der hier klagenden Firma Euro Cities AG (stadtplandienst.de) nicht mehr als 300,00 EUR an fiktiven Lizenzkosten geltend gemacht werden können. Die Klägerin (die 1.620,00 EUR an Schadensersatz gefordert hatte) habe nicht dargelegt, dass sie üblicherweise mehr als vorgenannten Betrag auf dem freien Markt erwirtschafte. Dabei setzte sich das Gericht eingehend mit der doch eher speziellen Beweislage auseinander. Eine Kostendeckelung gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG soll nach Auffassung des Amtsgerichts vorliegend nicht in Betracht kommen, da jedenfalls kein Handeln außerhalb des geschäftlichen Verkehrs vorgelegen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. November 2011

    OLG Hamburg, Urteil vom 03.11.2011, Az. 3 U 177/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Einwand, man sei für den Inhalt auf einer bestimmten Website nicht verantwortlich, nicht durchgreift, wenn auf die fragliche Website in den Geschäftsunterlagen Bezug genommen wird. Konkret hatte ein Unternehmen, dass für eine Website ohne Anbieterkennzeichnung abgemahnt worden war, behauptet, die Website sei von einem Dritten erstellt und ihm angeboten, dann aber nicht übernommen worden. Dies wertete der Senat als Schutzbehauptung, da das Unternehmen u.a. im Geschäftslokal eine Angebots- und Preisliste ausgehängt hatte, das auf die streitgegenständliche Internetseite verwies. Das Oberlandesgericht nahm vor diesem Hintergrund an, dass sich das Unternehmen die Website und ihre Unterseiten wie auch die dortige Werbung für ihr Geschäft und ihr Dienstleistungsangebot zu Eigen gemacht habe. Auf das Urteil hingewiesen hat RA Andreas Schwartmann (hier).

  • veröffentlicht am 25. Juli 2011

    LG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2011, Az. 308 O 159/11
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; 19a; 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass beschreibende Texte auf einer Website – hier:„Beratung – Hallenbau“ und „Produktion – Stahlhalle“ urheberrechtlich geschützt sind. Zu bedauern ist, dass der Beschluss die Texte nicht ausführt. Die Grenze zwischen dem, was technisch vorgegeben ist und dem, was als Schriftwerk noch als „kleine Münze“ im Urheberrecht geschützt ist, ist fließend. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 08.10.2010, Az. 6 U 88/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 43b BRAO; Art. 5 Abs. 1 GG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei / ein Rechtsanwalt über bestimmte, auch negative Details über sog. Abmahnkanzleien berichten darf, wenn dies vom Informationsinteresse der Allgemeinheit gedeckt und die Berichterstattung wahr ist. Dabei zieht der Senat feine Grenzen, wie der nachfolgende Ausschnitt aus den Entscheidungsgründen zeigt (Zitat). Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 25.11.2010, Az. 52 O 142/10
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG; § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA

    Das LG Berlin hatte ein ganze Reihe von Selbstanpreisungen einer Rechtsanwaltskanzlei auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Bei einer Werbung mit „Experten-Kanzlei“ muss jeder Rechtsanwalt der jeweiligen Kanzlei Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, die über der Qualifikation eines Fachanwalts liegen. Bezeichnet sich der Rechtsanwalt hingegen als „Experte“ findet dies keine Beanstandung, da lediglich der Eindruck erweckt wird, dass der Anwalt fachkundigen, einfach verständlichen Rat erteilen kann. Während die Verwendung des Begriffs „Spezialist“ in Hinblick auf die Fachanwaltschaften problematisch ist, soll die Werbung mit „Spezialkanzlei“ oder „spezialisiert auf“ unproblematisch sein, soweit die Kanzlei einen entsprechenden thematischen Schwerpunkt nachweisen kann. Eine Spezialkanzlei sei eben keine Kanzlei von Spezialisten (sic!) Was wir davon halten? Experten-Kanzlei besteht aus Experten, Spezialkanzlei aber nicht aus Spezialisten? Wenn das der Vebraucher wüsste. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2010, Az. 407 O 217/09
    §§ 3; 5; 4 Nr. 11 UWG; § 1 PAngV

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß auch dann angenommen werden kann, wenn der Werbetreibende die verbotene Werbung auf einer anderen Webseite veröffentlicht. Im vorliegenden Fall wurde in der Folge der Beklagten ein Ordnungsgeld von 10.000 EUR auferlegt, nachdem sie die verbotene Werbung – bestimmte Mobilfunkangebote, welche gegen die Preisangabenverordnung verstießen – zwar nicht auf der gleichen Website geschaltet hatte wie ursprünglich, so doch aber auf einer anderen von ihr verwalteten Website. Hierin sah das Landgericht einen kerngleichen Verstoß. Die Höhe des Ordnungsgeldes dürfte auf die Größe des beklagten Unternehmens zurückzuführen sein.

  • veröffentlicht am 1. Juli 2010

    EuGH, Schlussanträge vom 18.05.2010, Az. C-585/08
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001

    In den Schlussanträgen der Generaltanwältin Verica Trstenjak hat diese überaus umfangreich erläutert, dass die bloße Möglichkeit, eine Website im Wohnsitzmitgliedstaates des Verbrauchers abzurufen, noch nicht ausreiche, um das Tatbestandsmerkmal des „Ausrichtens“ zu erfüllen. Das nationale Gericht habe vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles zu beurteilen, ob der Vertragspartner, der eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübe, seine Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausrichte. Wichtige Beurteilungsfaktoren seien insbesondere der Inhalt der Website, die bisherige Geschäftstätigkeit des Vertragspartners, der eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübe, die Art der verwendeten Internetdomain und die Nutzung der Möglichkeiten, über das Internet oder auf sonstige Weise zu werben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2010, Az. I-20 U 48/09
    Art. 15 Abs. 1 GMVO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betrieb einer Internetseite unter der Domain zappa.com nicht ausreicht, um die Gemeinschaftswortmarke „Zappa“ rechtserhaltend zu nutzen. So drang die Witwe von Frank Zappa, Gail Zappa, nicht mit ihrem Versuch durch, dem deutschen Frank-Zappa-Fanclub die Ausrichtung des Rockfestivals «Zappanale» und den Betrieb der gleichnamige Internetseite betreiben, über welche u.a. Fanartikel mit dem Bart des Musikers angeboten wurden. Zur Begründung hieß es, die Künstlerwitwe habe die Marke nach der Anmeldung nur im Internet genutzt, aber nicht, um für Produkte mit dem Namen Zappa zu werben. Nach der Rechtsprechung des BGH wohnt einer Domain nicht nur eine Adressfunktion, sondern auch eine kennzeichnende Funktion im Sinne einer Marke inne, wenn unter der Domain ein gewerblicher Auftritt eines Unternehmens zu finden ist. Dieser Fall sei jedoch nicht gegeben, wenn die Domain vom Rechtsverkehr nur als beschreibende Angabe verstanden werde. Hierzu erklärte der Senat, nach Mitteilung von Prof. Dr. Thomas Hoeren, dass der Rechtsverkehr eine mit „Zappa“ bezeichnete Internet-Seite als eine solche verstehe, die sich mit der Person des berühmten Musikers Frank Zappa befasse.

  • veröffentlicht am 5. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 04.03.2010, Az. III ZR 79/09
    §§ 611; 631 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein „Internet-System-Vertrag“, bei welchem der Auftragnehmer diverse Dienstleistungen rund um die Erstellung und das Hosting einer Website schuldet,  rechtlich als Werkvertrag (§ 631 BGB) einzustufen ist, nicht als Dienstvertrag (§ 611 BGB). Der zu beurteilende „Internet-System-Vertrag“ weise in einzelnen Elementen Bezüge zu einigen Vertragstypen auf, sei indes keinem  Vertragstypen vollständig zuzuordnen, sondern als eigener Vertragstypus anzusehen, der sich insgesamt als Werkvertrag darstelle. Konkret schuldete der Auftragnehmer die Recherche und Registrierung einer Internet-Domain („Domainservice“), die Zusammenstellung der Webdokumentation – Bild- und Textmaterial – durch einen Webdesigner („Vor-Ort-Beratung“), die Gestaltung und Programmierung einer individuellen Internetpräsenz nach bestimmten einzeln aufgeführten Vorgaben, das „Hosting“ der Websites und Mailboxen auf den Servern der Klägerin sowie die weitere Beratung und Betreuung über eine Hotline.
    (mehr …)

I