Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Verstoß gegen das ElektroG ist wettbewerbswidrig / ElektroG ist mit EU-Recht vereinbarveröffentlicht am 13. August 2009
LG Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.03.2007, Az. 416 O 68/07
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 6 Abs. 2 ElektroGDas LG Hamburg hat in diesem älteren Beschluss einem Händler verboten, Geräte der Unterhaltungselektronik zu importieren und in Deutschland ohne Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen. Das Verbot rechtfertige sich aus den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 6 Abs. 2 ElektroG. Die Antragstellerin habe glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin für den französischen Markt vorgesehene Fernsehgeräte nach Deutschland eingeführt habe, ohne bei der zuständigen Stiftung EAR registriert zu sein. Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Schutzschrift ausführt, das deutsche ElektroG sei mit der sog. WEEE-Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.01.2003 (Richtlinie 2002/96/EG) nicht vereinbar und die deutsche Regelung sei EU-rechtswidrig, könne die Kammer dem derzeit nicht folgen. (mehr …)