Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Koblenz: Die Angabe „mit Eiswein dosiert“ darf für Sekt nicht verwendet werdenveröffentlicht am 28. November 2013
OVG Koblenz, Urteil vom 11.09.2013, Az. 8 A 10343/13.OVG
§ 37 Abs. 1 WeinVDas OVG Koblenz hat entschieden, dass die Angabe „mit Eiswein dosiert“ für einen Sekt nicht zulässig ist. Gemäß der Weinverordnung dürften bestimmten Begriffe wie z.B. „Eiswein“, „Spätlese“ oder „Trockenbeerenauslese“ ausschließlich im Zusammenhang mit Wein als Bezeichnung verwendet werden, weil es sich um Prädikate handele. Dies gelte auch, wenn die streitgegenständliche Angabe lediglich einen Zusatz zum Sekt bezeichnen solle, da auch diese Angabe Teil der Verkehrsbezeichnung sei. Zum Volltext der Entscheidung: