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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Januar 2016

    OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, Az. 4 U 59/15
    § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Zusenden sog. Weiterempfehlungs-E-Mails mittels der auf der Internethandelsplattform Amazon zur Verfügung gestellten Weiterempfehlungsfunktion den Tatbestand der unzumutbaren Belästigung nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG erfüllt und der Onlinehändler, welcher über Amazon Waren vertreibt, wegen des Anbietens der Weiterempfehlungsfunktion auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Die Verfügungsbeklagte könne sich nicht von vorneherein darauf berufen, sie habe auf die konkret beanstandeten Angebotsinhalte ohnehin keinen Einfluss gehabt, denn dies stehe der verschuldensunabhängigen Haftung für ihre eigenen Angebote nicht entgegen. Maßgeblich sei, dass sich der Anbieter, der seine Waren auf der Verkaufsplattform Amazon bewerbe und verkaufe, die dortigen Angaben und Funktionen für sein Angebot zu eigen mache und sich diese demzufolge als eigenes Handeln zurechnen lassen müsse. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2013

    LG Köln, Urteil vom 23.10.2012, Az. 11 S 122/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Weiterempfehlungs-E-Mail für eine Webseite, die durch Dritte an von diesen angegebene E-Mail-Adressen versandt werden kann, nicht per se wettbewerbswidrig ist. Enthalte die E-Mail außer dem Verweis auf die empfohlene Seite keine weiteren werbenden Inhalte und habe die Seitenbetreiberin alles Zumutbare getan, um einen Missbrauch der Funktion auszuschließen, sei nicht von einem unlauteren Verhalten auszugehen. Der BGH hat diese Entscheidung allerdings revidiert und erklärt, dass Empfehlungs-E-Mails ebenso wie unerwünschte Werbe-E-Mails zu beurteilen seien (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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